Unternehmen darf bei Google nicht mit den "Stadtwerken Düsseldorf" werben
Landgericht Duesseldorf, Beschluss v. 26.08.2009 - Az.: 2a O 209/09
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Leitsatz:
Ein Energieversorgungsunternehmen darf mittels Google-Adwords nicht für seine Strom- und Gaslieferung mit der Bezeichnung "Stadtwerke Düsseldorf" werben.
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Sachverhalt:
Die Parteien waren Mitbewerber im Bereich der Energieversorgung. Bei der Klägerin handelte es sich um die Stadtwerke AG Düsseldorf. Die Beklagte warb via Google-Adwords mit der Bezeichnung "Stadtwerke Düsseldorf".
Die Klägerin hielt dies für rechtswidrig und begehrte Unterlassung. |
Entscheidung:
Die Richter erließen die begehrte einstweilige Verfügung.
Die Beklagte dürfe nicht mit der Bezeichnung eines konkurrierenden Unternehmens werben und dessen Namen in den Google-Adwords nutzen.
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