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Unternehmen darf bei Google nicht mit den "Stadtwerken Düsseldorf" werben
Landgericht Duesseldorf, Beschluss v. 26.08.2009 - Az.: 2a O 209/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Ein Energieversorgungsunternehmen darf mittels Google-Adwords nicht für seine Strom- und Gaslieferung mit der Bezeichnung "Stadtwerke Düsseldorf" werben.



Sachverhalt:

Die Parteien waren Mitbewerber im Bereich der Energieversorgung. Bei der Klägerin handelte es sich um die Stadtwerke AG Düsseldorf. Die Beklagte warb via Google-Adwords mit der Bezeichnung "Stadtwerke Düsseldorf".

Die Klägerin hielt dies für rechtswidrig und begehrte Unterlassung.


Entscheidung:

Die Richter erließen die begehrte einstweilige Verfügung.

Die Beklagte dürfe nicht mit der Bezeichnung eines konkurrierenden Unternehmens werben und dessen Namen in den Google-Adwords nutzen.




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