 |
         |
 |
„Uni-Recht“ nicht als Marke für Lehr- und Unterrichtsmittel eintragungsfähig
Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.07.2009 - Az.: 27 W (pat) 56/09
Hier drucken |
Leitsatz:
Der Begriff „Uni-Recht“ wird im Zusammenhang mit Druckereierzeugnissen mit rechtsberatendem Inhalt bzw. Lehr- und Unterrichtsmitteln lediglich als beschreibende Sachangabe auf Universität und Recht verstanden. Der Zusammensetzung beider Bestandteile kommt keine eigenständige Unterscheidungskraft zu.
|
Sachverhalt:
Der Anmelder begehrte die Wortmarke „Uni-Recht“ für die folgenden Waren und Dienstleistungen:
|
„Druckereierzeugnisse, Bücher, Zeitschriften, Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Ausbildung, Erziehung und Unterricht, Coaching, Dienstleistungen eines Verlages (ausgenommen Druckarbeiten); Recherchen in Datenbanken und im Internet für Wissenschaft und Forschung; Nachforschungen in Rechtsangelegenheiten, Rechtsberatung und -vertretung“
|
Die Markenstelle lehnte die Eintragung mit Verweis auf fehlende Unterscheidungskraft ab.
|
Entscheidung:
Das Bundespatentgericht bestätigte die Auffassung der Markenstelle. In Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen weise der Begriff „Uni-Recht“ lediglich beschreibenden Charakter auf und könne daher nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden werden.
Das Gericht ging davon aus, dass der Verkehr im gegebenen Zusammenhang „Uni“ stets als Kurzform von „Universität“ verstehen werde. Eine Assoziation zu „einfarbig“ liege dagegen fern. Der Verkehr werde den Bestandteil „Uni“ darauf beziehen, dass die angebotenen Waren und Dienstleistungen im universitären Umfeld erbracht oder an einer Universität benötigt werden. Der zweite Bestandteil „Recht“ weise auf den Inhalt der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen hin, die einen rechtlichen Bezug hätten.
Auch dem Argument des Anmelders, die Zusammensetzung „Uni-Recht“ sei lexikalisch nicht nachgewiesen, trat das Gericht entgegen. Der Begriff eigne sich auch in seiner Gesamtheit zur inhaltlichen Beschreibung von medialen Produkten, die sich in irgendeiner
|
|
|
|