Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Online & Recht
Online &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Unerlaubte Nutzung von Stadtplänen im Internet
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 09.04.2008 - Az.: 5 U 151/07 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

1. Die Veröffentlichung von Stadtplan-Kartenausschnitten im Internet verstößt gegen die Rechte des Urhebers, wenn keine Genehmigung vorliegt.

2. Die Rechtsverletzung und die damit verbundene Wiederholungsgefahr werden nicht dadurch beseitigt, dass der Link auf die urheberrechtswidrige Datei gelöscht wird. Vielmehr muss die Datei selbst vom Server gelöscht werden.




Sachverhalt:

Die Klägerin veröffentlichte im Internet Stadtpläne, an denen Privatpersonen und Gewerbetreibende Rechte erwerben konnten, um die Kartenausschnitte auf ihren Internetpräsenzen zu verwenden.

Die Beklagte war Betreiberin der Domain der Universität Köln und stellte zwei Kartenausschnitte als Anfahrtsskizze ins Internet. Die Karten waren zunächst mit einer Fakultäts-Homepage verlinkt, welche auch von der Beklagten betrieben wurde. Nachdem dieses der Beklagten auffiel, löschte sie den Link. Die Dateien selbst blieben auf dem Server.

Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Unterlassung der ungenehmigten Veröffentlichung von den Stadtplan-Kartenausschnitten.


Entscheidung:

Die Richter gaben der Klägerin Recht. Durch das öffentliche Zugänglichmachen der Stadtpläne auf der Internetseite der Beklagten seien die ausschließlichen Nutzungsrechte der Klägerin verletzt worden.

Das Setzen des Links stelle ein öffentliches Zugänglichmachen dar. Diese Rechtsverletzung sei auch nicht dadurch beseitigt worden, als die Beklagte noch vor Eingang der Abmahnung den Link von der Webseite entfernt habe. Denn die Datei sei trotz des entfernten Links bei Kenntnis der direkten URL noch auf dem Server physikalisch zu finden gewesen. Die Beklagte habe es versäumt, die urheberrechtlich geschützte Stadtplankarte vollständig aus dem Online-Auftritt zu entfernen. Dafür hätte die Datei selbst vom Server gelöscht werden müsse.

Da dies nicht geschehen sei, bestehe weiterhin die Wiederholungsgefahr, so dass der Klägerin ein Unterlassungsanspruche zustehe.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Adresshandel & Recht - Infos zum Gewerblichen Adresshandel
Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Heilmittel & Recht - Rechts-Portal zum Heilmittelwerberecht
R-Gespräche und Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen