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Udo Lindenberg gewinnt Prozess um Urheberrechte an seinen Hits
Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.02.2010 - Az.: 308 O 221/09
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Leitsatz:
Der seit den 70er Jahren bekannte Sänger Udo Lindenberg gewinnt einen Streit um die Urheberrechte an großen Hits wie beispielweise "Alles klar auf der Andrea Doria". Sein ehemaliger Bandkollege konnte die behauptete Miturheberschaft nicht beweisen.
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Sachverhalt:
Bei dem Beklagten handelte es sich um Udo Lindenberg, einen der bekanntesten deutschen Musiker seit Anfang der 70er Jahre. Der Kläger war auch Musiker und bekannter Saxophonist.
Bei der GEMA war Udo Lindenberg für 17 Lieder aus dem Zeitraum 1973 - 1977 als Alleinurheber eingetragen. Der Kläger erklärte, dass er Miturheber einer Vielzahl dieser Songs war und begehrte gerichtlich Schadensersatz. Er bezog sich dabei auf einen zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich, in dem die angebliche Miturheberschaft bestätigt werde. |
Entscheidung:
Die Richter wiesen die Klage ab.
Sie erklärten zunächst, dass der zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich, auf den sich der Kläger beziehe, zwar formell wirksam sei, die Bezugnahme darauf jedoch rechtsmissbräuchlich sei. Schließlich sei der Vergleich nur aufgrund eines Versäumnisurteils zustande gekommen, welches sich der Kläger aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes von Udo Lindenberg erschlichen habe.
Schließlich sei der Beitrag des Klägers an den Liedern, unterstellt die Strophen bzw. kurzen Sequenzen seien tatsächlich von ihm, als äußerst gering einzustufen. Weder die Namensschöpfungen als auch die wenigen Passagen, die von dem Kläger stammten, würden urheberrechtlichen Schutz genießen.
Insgesamt sei es dem Kläger nicht gelungen, die Richter davon zu überzeugen, dass er tatsächlich Miturheber der großen Udo Lindenberg Hits wie beispielsweise "Alles klar auf der Andrea Doria" sei.
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