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Spiegel darf parteiinterne E-Mails des NPD-Vorsitzenden veröffentlichen
Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.05.2008 - Az.: 324 O 38/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Ein Presseunternehmen darf rechtmäßig erlangte parteiinterne E-Mails des Parteivorsitzenden der NPD auch in wörtlichen Zitaten veröffentlichen, sofern sie lediglich parteipolitische Aspekte betreffen und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ausreichend groß ist.



Sachverhalt:

Der NPD-Vorsitzende wandte sich gegen eine Berichterstattung im "Spiegel", bei der wörtliche Zitate aus parteiinternen E-Mails veröffentlicht wurden, die vom NPD-Vorsitzenden stammten.

Dabei ging es insbesondere um die Wahlkampfmethoden, die finanzielle Lage und die parteiinternen Unstimmigkeiten der NPD. Der Parteivorsitzende brachte vor, sein PC sei gegen unberechtigten Zugriff gesichert gewesen, die E-Mails seien jedoch über mehrere Monate durch einen Hacker umgeleitet worden.

Der "Spiegel" dementierte, die E-Mails rechtswidrig erhalten zu haben.


Entscheidung:

Das Gericht hatte zunächst zu entscheiden, ob die Erlangung der E-Mails durch den "Spiegel" rechtswidrig erfolgte. Dabei gelang es dem NPD-Vorsitzenden nicht, das Gericht von seiner Version zu überzeugen. Er habe nämlich lediglich dargelegt, dass die E-Mails von seinem eigenen PC nicht ohne rechtswidrigen Zugriff erlangt werden konnten. Jedoch sei es auch möglich, dass der "Spiegel" die E-Mails von deren Empfängern erhalten haben könnte.

Nach Ansicht des Gerichts, welches also von einer rechtmäßigen Erlangung der E-Mails ausging, war die Veröffentlichung der wörtlichen Zitate rechtmäßig.

Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege das Persönlichkeitsrecht des Parteivorsitzenden. Es werde lediglich über parteipolitische Themen, nicht über private Belange des NPD-Vorsitzenden berichtet. Dagegen sei das öffentliche Interesse an der hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit umstrittenen NPD sehr groß. Für ein überwiegendes Informationsinteresse spreche zudem, dass nur der Parteivorsitzende zitiert worden sei, der durch seine Funktion ohnehin in der Öffentlichkeit stünde und entsprechender Kritik ausgesetzt sei.




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