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SmartSurfer Werbung für "günstigste Internet-Tarife" wettbewerbswidrig
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.02.2009 - Az.: 5 U 130/08
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Leitsatz:
1. Die Reklame des SmartSurfer Software-Anbieters mit der Angabe "…für Sie immer auf der Suche nach den günstigsten Internet-Tarifen" ist wettbewerbswidrig, da der Kunde den falschen Eindruck erhält, dass der SmartSurfer immer den besten Preis findet.
2. Bei der Aussage "Hier kommt die beste Alternative" wirbt SmartSurfer in wettbewerbswidriger Weise mit einer irreführenden Spitzenstellung.
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Sachverhalt:
Bei den Parteien handelte es sich um Anbieter von "Least-Cost-Router"-Software. Die Beklagte bot die Software unter dem Namen SmartSurfer an. In der Reklame für die Software hieß es u.a.
"…für Sie immer auf der Suche nach den günstigsten Internet-Tarifen"
"Hier kommt die beste Alternative" |
Die Klägerin hielt die Werbeaussagen für rechtswidrig, da sie den Kunden in unzulässiger Weise in die Irre führten. Darin sei ein rechtswidriger Verstoß zu sehen. |
Entscheidung:
Die Richter gaben der Klage statt.
Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Aussage "…für Sie immer auf der Suche nach den günstigsten Internet-Tarifen" dem Leser den Eindruck suggeriere, dass die Installation des SmartSurfers dazu führe, dass dieser immer die zu dem Zeitpunkt billigsten Online-Tarife raussuche.
Dabei werde der Verbraucher in seiner durch die Werbeaussage unrichtigen Erwartungshaltung enttäuscht. Die Software zeige nicht die günstigsten Tarife an. Dies sei von der Beklagten auch nicht gewollt, da sie nur diejenigen Anbieter zulassen möchte, die seriöse und langfristig gute Tarif-Angebote abgeben würden.
Schließlich sei auch die Werbeaussage "Hier kommt die beste Alternative" eine irreführende Spitzenstellungsberühmung. Die Alleinstellungsbehauptung sei dann zulässig, wenn der Anbieter eine erheblichen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern aufweise. Da die Klägerin eine Vielzahl von Beweisen vorgelegt habe, die das Gegenteil belegen, sei die Aussage in den relevanten Punkten unrichtig und damit irreführend.
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