Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Online & Recht
Online &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Schadensersatzanspruch bei unlizenzierter Verwendung und Ausstrahlung von Filmsequenzen
Landgericht Koeln, Urteil v. 06.08.2008 - Az.: 28 O 786/04 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

1. Ist der Schadensersatzanspruch für eine unlizenzierte Benutzung von Filmausschnitten nach dem Urheberrecht verjährt, können dem Rechteinhaber dennoch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung zustehen.

2. Ein Filmzitat bedarf einer außen sichtbaren Kenntlichmachung.




Sachverhalt:

Die Klägerin war Filmproduzentin. Ihr standen die ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Film zu, der 1968 gesendet wurde. Die Beklagte strahlte im Jahr 2001 eine Produktion aus, in dem Sequenzen aus dem Film der Klägerin eingeschnitten waren.

Die Verwendung erfolgte ohne die Genehmigung der Produzentin, daher verlangte sie Schadensersatz.

Die Beklagte war der Ansicht, dass der Anspruch verjährt war. Auch dürfe sie die Filmausschnitte in ihrem selbstständigen Filmwerk verwenden, da sie lediglich zitiere.


Entscheidung:

Die urheberrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz lehnten die Richter ab, weil dieser Anspruch nach dem Urheberrecht verjährt war.

Nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung gewährten sie jedoch die Zahlung einer angemessenen Entschädigung, da die Beklagte in das Senderecht der Klägerin eingriff und damit etwas auf Kosten der Klägerin erlangte.

Bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung käme es maßgeblich darauf an, worauf die Parteien sich vernünftigerweise verständigt hätten. Hier veranschlagten die Richter die branchenüblichen Lizenzpreise für Filmausschnitte.

Grundsätzlich sei das Zitieren aus geschützten Werken in selbständigen Werken zulässig, wenn der Umfang und das Thema es im Interesse der allgemeinen Auseinandersetzung gebieten. Hier fehle es allerdings an der Rechtfertigung eines Zitatzweckes. Auch bedürfe es einer nach außen sichtbaren Kenntlichmachung der übernommenen Werkteile als Zitate, woran es hier fehle.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Adresshandel & Recht - Infos zum Gewerblichen Adresshandel
Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Heilmittel & Recht - Rechts-Portal zum Heilmittelwerberecht
R-Gespräche und Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen