 |
         |
 |
Rückerstattung des Kaufpreises durch Arrestanspruch bei Online-Betrug
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 07.01.2010 - Az.: 23 W 1/10
Hier drucken |
Leitsatz:
Wird ein Käufer Opfer eines Online-Betrügers, der den Kaufpreis in unberechtigter Weise erhalten hat, kann der Rückerstattungsanspruch in Form des Arrestes durchgesetzt werden.
|
Sachverhalt:
Der Beklagte gab sich im Internet als Verkäufer von verschiedenen Waren aus. Der Kläger erstand eines der Produkte und überwies den Kaufpreis in Höhe von 45.000,- EUR. Eine Zusendung der Waren erfolgte seitens des Beklagten nicht.
Der Kläger beantragte im Wege des Arrestes, den Rückzahlungsanspruch bei der Bank des Beklagten zu sichern. Der Beklagte hielt dies für rechtswidrig und legte Rechtsmittel ein. |
Entscheidung:
Die Richter wiesen die Beschwerde zurück und gaben dem Kläger Recht.
Der Kläger habe glaubhaft darlegen können, dass ihm die geltend gemachte Forderung zustehe. Denn der Beklagte habe sich vertragswidrig und strafbar verhalten. Bei derartigen Vermögensdelikten sei es wahrscheinlich, dass das rechtswidrige Verhalten auch in Zukunft fortgesetzt werde, so dass die Vollstreckung in das Vermögen vereitelt oder erschwert werden könne.
Das Gesamtverhalten des Beklagten lasse auch nicht erkennen, dass er die Absicht habe, den Schaden wieder gutzumachen. Insofern läge ein Arrestgrund vor und das Begehren des Klägers sei gerechtfertigt.
|
|
|
|