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Privates Energieunternehmen darf nicht mit Bezeichnung "Stadtwerke" werben
Landgericht Kiel, Urteil v. 27.07.2009 - Az.: 15 O 47/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Ein privatwirtschaftliches Energieversorgungsunternehmen darf nicht mit der Bezeichnung "Stadtwerke" werben. Dies gilt vor allem dann, wenn das Unternehmen keinen Bezug zu einem kommunalen Betrieb hat.



Sachverhalt:

Bei der Klägerin handelte es sich um ein Gasversorgungsunternehmen, welches in der Firmenbezeichnung den Begriff "Stadtwerke" trug. Die Klägerin belieferte die Stadt und 75% der Endkunden außerhalb der Stadt mit Gas.

Die Beklagte war ein 2008 neu gegründetes Energieversorgungsunternehmen, welches Endkunden mit Erdgas belieferte. Auf der Internetseite warb sie mit der Firmierung "Stadtwerke GmbH".

Dies hielt die Klägerin für wettbewerbswidrig. Die Beklagte erwecke damit den Eindruck, dass es sich bei ihr um ein Stadtwerk, also um ein von der Kommune geführtes Unternehmen, handle. Dies sei in Wahrheit aber nicht der Fall.


Entscheidung:

Die Richter gaben der Klage statt.

Die begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Begriff "Stadtwerk" ein kommunales Unternehmen bezeichne oder zumindest einen gemeindenahen Betrieb, der die Grundversorgung der Bevölkerung mit Strom, Wasser und Gas abdecke. Der Bürger assoziiere mit dem Begriff "Stadtwerke" daher immer noch ein Unternehmen, das einer Kommune gehöre.

Danach sei die Verwendung der Bezeichnung "Stadtwerke" in der Firma der Beklagten unzutreffend, da diese keinerlei Bezug zu einer Kommune in Deutschland habe und somit ein allein privatwirtschaftliches Unternehmen darstelle.




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