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Presse darf Pressemitteilungen vertrauen
Landgericht Berlin, Urteil v. 18.09.2007 - Az.: 27 O 592/07 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Die Deutsche Apotheker-Zeitung darf aus den Mitteilungen einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung deutscher Apotheker-Verbände berichten, ohne die darin enthaltenen Tatsachen nochmals auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.



Sachverhalt:

Die Klägerin war Pressesprecherin der Bundesvereinigung deutscher Apotheker-Verbände. Am 22. Mai 2007 teilte der Präsident der Bundesvereinigung mit, dass man sich von ihr trennen wolle. Eine Woche später versandte die Pressestelle eine Pressemitteilung, aus deren Überschrift hervorging, dass die Klägerin die Bundesvereinigung verlasse. Am 31. Mai 2007 berichtete die Deutsche Apotheker-Zeitung, die Klägerin verlasse die Bundesvereinigung, man habe sich im gegenseitigen Einvernehmen getrennt. Zuvor hatte das Redaktionsteam bei dem ehemaligen Vorgesetzten der Klägerin die Information auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft.

Die Klägerin wehrt sich gegen die Meldung in der Apotheker-Zeitung mit der Begründung, im Mai seien die Einzelheiten noch nicht ausgehandelt gewesen, vielmehr sei sie bis Ende des Jahres 2007 noch bei der Bundesvereinigung – mit anderem Aufgabengebiet – beschäftigt gewesen.


Entscheidung:

Das Gericht wies die Klage ab.

Der Bericht in der Apotheker-Zeitung sei nicht geeignet, die Klägerin in ihren Rechten zu verletzen. Die Aussagen in dem Bericht seien wahrheitsgemäß, da die Klägerin ihre Aufgabe als Pressesprecherin seit Mai 2007 nicht mehr wahrgenommen habe. Die Einzelheiten ihrer anderweitigen Beschäftigung bis zum Jahresende seien dagegen Nebensache.

Im Übrigen habe die Herausgeberin ihre pressemäßigen Sorgfaltspflichten erfüllt. Sie sei nicht gehalten, eine Pressemitteilung einer Bundesvereinigung durch weitere Recherchen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen, insbesondere nicht hierzu die von der Mitteilung betroffene Klägerin zu befragen, die gerade nicht mehr über die Pressestelle zu erreichen war.




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