 |
         |
 |
Online-Reklame "maßgeschneiderte Hemden" für Konfektionsware unzulässig
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 11.08.2009 - Az.: 5 W 88/09
Hier drucken |
Leitsatz:
Die Online-Werbung mit der Bezeichnung "maßgeschneiderte Hemden" ist nicht zulässig, wenn es sich bei der Bekleidung tatsächlich um Konfektionshemden handelt, an denen nur wenige individuelle Anpassungen erfolgen.
|
Sachverhalt:
Bei den Parteien handelte es sich um Unternehmen, welche Bekleidung verkauften. Die Klägerin fertigte u.a. ihre Hemden individuell an. Sie beanstandete die Internet-Reklame der Beklagten, welche ihre Produkte mit folgenden Worten bewarb:
"maßgeschneiderte Hemden" |
und
Die Klägerin war der Auffassung, dass es sich nicht um maßgeschneiderte Ware handelte, sondern um Konfektionsware. Der Verbraucher werde getäuscht, da er davon ausgehe, dass es sich bei den Hemden um traditionelle schneiderhandwerkliche Maßanfertigung handle. Auch der Begriff Maßhemden sei irreführend. Insofern begehrte die Klägerin Unterlassung. |
Entscheidung:
Die Richter gaben der Klägerin teilweise Recht.
Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bezeichnung "maßgeschneiderte Hemden" bei den Kunden den Eindruck erwecke, dass die Beklagte des Schneiderhandwerks mächtig sei und auf traditionelle Weise ihre Ware anfertige. Dies würde voraussetzen, dass der Kunde sämtliche Einzelheiten beider Anfertigung bestimmen könne und das Hemd für ihn ganz individuell und passgenau genäht werde.
Die Beklagte hingegen biete lediglich Maßkonfektion an. Dafür werde ein industriell vorgefertigtes Hemd verwendet, an dem als Nebenleistung eine individuelle Anpassung erfolge. Eine werbende Bezeichnung als "maßgeschneiderte" Bekleidung sei daher irreführend.
Die Bezeichnung "Maßhemden" hingegen sei für die angebotene Bekleidung zulässig, so dass die Beklagte auf ihrer Internetpräsenz damit werben dürfe. Denn unter Maßhemden verstünden die Käufer vorgefertigte Hemden, die maßkonfektioniert seien. Genau dies biete die Beklagte an. Auf Kundenwunsch würden dann nur noch einige Details verändert und individuell angepasst.
|
|
|
|