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Mietwagenunternehmer darf nicht in Online-Telefonbuch mit "Taxi" werben
Landgericht Heilbronn, Urteil v. 11.02.2009 - Az.: 23 O 85/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Einem Mietwagenunternehmer ist es nicht gestattet in einem Online-Telefonbuch unter der Rubrik "Taxiunternehmen" und "Taxi" zu werben.



Sachverhalt:

Der Beklagte war Mietwagenunternehmer. Er bewarb sein Geschäft u.a. in Telefonbüchern seiner Region, welche die Leser auch online abrufen konnten. Seine Firma fand sich unter der Rubrik "Taxiunternehmen" und "Taxi".

Die Klägerin, die Wettbewerbszentrale, hielt dies für irreführende Werbung und daher für einen Wettbewerbsverstoß. Sie ersuchte gerichtliche Hilfe und klagte.


Entscheidung:

Die Richter gaben der Klage in Form eines Versäumnisurteils statt.

Sie erklärten, dass ein Mietwagenunternehmen unter der Rubrik "Taxiunternehmen" und "Taxi" nicht inserieren dürfe, weil er die Kunden sonst in die Irre führe und sich damit wettbewerbswidrig verhalte.




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