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Mehrstufiges Vertriebssystem mit Mindestabnahme unzulässige Kundenwerbung
Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.08.2009 - Az.: 327 O 296/09
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Leitsatz:
Es handelt sich um eine unzulässige, progressive Kundenwerbung, wenn der Beitritt von einer monatlichen Mindest-Warenabnahme und der Zahlung von Einstandspreisen abhängig gemacht wird. Ein derartiges, mehrstufiges System ist wettbewerbswidrig.
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Sachverhalt:
Die Parteien waren Wettbewerber und stritten um die Zulässigkeit des Vertriebssystems der Beklagten. Das System war mehrstufig aufgebaut. Es mussten monatlich mindest 80,- EUR für den Kauf verschiedener Produkte gezahlt werden. Je mehr Waren der Teilnehmer abnahm, desto eher qualifizierte er sich für die nächst höhere Stufe. Dies war notwendig, um überhaupt Provision für die Anwerbung neuer Vertriebspartner zu erhalten. Je höher jemand auf einer Stufe des Systems gelangt war, desto größer fiel die Beteiligung am Umsatz der unteren Ebenen aus.
Nach Auffassung der Klägerin sei dieses Vertriebssystem wettbewerbswidrig. Schließlich werde der Teilnehmer dazu animiert, möglichst hohe Investitionen zu tätigen, um eine möglichst hohe Gewinnbeteiligung zu bekommen. |
Entscheidung:
Das Gericht gab der Klägerin Recht.
Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die monatliche Mindestabnahme der Waren in Höhe von 80,- EUR einem Eintrittsgeld entspreche. Darüber hinaus werde der Teilnehmer motiviert, mehr Waren zu kaufen, als er tatsächlich benötige.
Denn nur bei einer hohen monatlichen Abnahme der Produkte bestehe die Möglichkeit, sich für die nächst höhere Stufe zu qualifizieren und damit in den Genuss einer höheren Gewinnbeteiligung zu gelangen. Das führe dazu, dass die Teilnehmer weit mehr erwerben, als sie für den Eigenbedarf benötigten. Die Provision erhalte der Teilnehmer, wenn er möglichst viele neue Anwerber finde, die ihrerseits viele Waren erwerben und dadurch das Gewinnvolumen erhöhten.
Bei einem derartigen Vertriebssystem handle es sich um unzulässige, progressive Kundenwerbung, die wettbewerbswidrig sei. Zulässig wäre dieses Multi-Level-Marketing-System nur, wenn der Eintritt nicht von einem Einstandspreis abhängig gemacht werden und der Verkauf der Waren an außenstehende Dritte an vorrangiger Position stehen würde.
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