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Markenschutz entsteht durch Verwendung eines Zeichens in E-Mail-Adresse oder in Domainname
Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.09.2008 - Az.: 315 O 988/07 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Wird ein Zeichen als Bestandteil einer E-Mail-Adresse oder eines Domainnamens verwendet, kann ein markenrechtlicher Schutz entstehen.



Sachverhalt:

Der Kläger war im Markenregister als Inhaber der Wortmarke „p(…)“ ausgewiesen und nahm die Beklagte unter markenrechtlichen Gesichtspunkten auf Unterlassung in Anspruch.

Die Beklagte war eine Rechtsanwaltssozietät und Inhaberin der der Domain „www.p(...).de“. Sie benutzte zeitlich vor der klägerischen Markeneintragung das Zeichen „p(…)“ zunächst als Telegramm-Anschrift, danach als E-Mail-Adresse und Second-Level-Domain.

Der Kläger machte auf Grundlage seiner Marke einen Unterlassungsanspruch geltend. Er meinte, dass das Zeichen der Beklagten eine Verwechslungsgefahr begründe. Die Beklagte könne sich nicht auf ältere Rechte berufen.

Dem widersprach die Beklagte mit der Begründung. Ihrer Ansicht nach war mit Aufnahme der Benutzung des Zeichens „p(…)“ ein kennzeichenrechtlicher Schutz für sie eingetreten.


Entscheidung:

Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass der Kläger sich nicht mit Erfolg auf seine Markenrechte berufen durfte.

Mit der Aufnahme der Benutzung der des Zeichens als Bestandteil der E-Mail-Adresse der Kanzlei, spätestens aber mit Verwendung des Zeichens in der Gestalt der Internet-Adresse „www.p(...).de“ erwarb die Beklagte gegenüber der Markenanmeldung des Klägers den besseren kennzeichenrechtlichen Schutz.

Bereits die Verwendung in der E-Mail-Adresse führe zu markenrechtlichem Schutz zugunsten der Beklagten. Das „p(…)“ war dem @-Zeichen in der Adresse vorangestellt und machte deutlich, dass es sich um den Namen der Kanzlei, also um einen Herkunftsnachweis handelte. Auch die unterschiedlichen Kanzleistandorte seien in der Mailadresse gekennzeichnet worden. Dem Adressatenkreis sei damit deutlich gemacht worden, dass der Gesamtbetrieb mit „p(…)“ bezeichnet werde. Dem Zeichen käme damit eine unterscheidungskräftige und nicht rein beschreibende Wirkung zu.

Auch in der Nutzung der Domäne lag eine zeichenmäßige Verwendung als Herkunftsnachweis des Zeichens vor. Heutzutage sei es im Internet weithin üblich, dass eine Zeichenfolge einer Domain nicht nur beschreibend oder als reine Adresse gesehen werde. Vielmehr sei dem Empfängerkreis klar, dass sich hinter der betreffenden Homepage der Name eines Unternehmens verberge.




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