Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Online & Recht
Online &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Kostenpflichtige Buchungsgebühr von "Ryanair" unzulässig
Kammergericht Berlin, Urteil v. 30.04.2009 - Az.: 23 U 243/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Klauseln von "Ryanair", wonach der Kunde bei einer Online-Buchung für jede Zahlungsart Gebühren entrichten muss, ist unwirksam. Der Kunde wird hierdurch in unangemessener Weise belastet.



Sachverhalt:

Die Fluglinie "Ryanair" bezog in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihrer Verträge Klauseln ein, wonach bei einer Online-Buchung der Tickets Gebühren anfielen. Unabhängig davon, welche Zahlungsart der Kunde wählte, musste ein Betrag zwischen 1,50 EUR und 4,- EUR gezahlt werden.

Bei dem Kläger handelte es sich um einen Verbraucherverband, der diese Klauseln für unwirksam hielt. Er war der Auffassung, dass den zusätzlichen Gebühren keine Sonderleistungen gegenüberstünden und der Kunde daher unangemessen benachteiligt werde. Daher begehrte er Unterlassung.


Entscheidung:

Das Gericht gab dem Kläger Recht.

Jede gewählte Zahlungsart, insbesondere das Lastschriftverfahren, löse eine zusätzliche Gebühr aus. Eine Ausnahme gelte nur für eine Electron-Karte, die jedoch eine Jahresgebühr von 100,- EUR koste. Eine echte Gegenleistung erhalte der Kunde jedoch nicht für diese Zusatzgebühr.

Die Online-Buchung und Erstellung der Tickets stelle auch keine Sonderleistung dar, die zusätzlich vergütet werden müsse. Denn dass die Kunden ihre Flugtickets online buchten und sich nicht etwa zum Flughafen begeben, um ein solches zu kaufen, sei geradezu ein typisches Merkmal dieser Vertriebsform. Nur so funktioniere der Markt der "low cost carrier", so dass eine Zusatzgebühr nicht anfalle und daher auch nicht auf den Kunden abgewälzt werden dürfe.

Schließlich sei vor allem zu berücksichtigen, dass die Beklagte Bargeldzahlungen aus Rationalisierungsgründen nicht akzeptiere und der bargeldlose Zahlungsverkehr um so mehr in ihrem eigenen Interesse liege.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Adresshandel & Recht - Infos zum Gewerblichen Adresshandel
Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Heilmittel & Recht - Rechts-Portal zum Heilmittelwerberecht
R-Gespräche und Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen