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Kinderporno auf Dienst-PC eines Professors rechtfertigt Entfernung aus Beamtenverhältnis
Verwaltungsgericht Goettingen, Urteil v. 12.05.2009 - Az.: 5 A 4/07 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Ein Professor kann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, wenn ein schwerwiegendes Dienstvergehen vorliegt. Das Verschaffen kinderpornografischer Dateien auf dem Dienst-PC stellt eine solche Verletzung dar.



Sachverhalt:

Der Beklagte war Universitätsprofessor und Direktor der Abteilung Pharmakologie. Auf seinem Dienst-PC befanden insgesamt über 130 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt. Die Universität leitete ein Disziplinarverfahren ein und enthob den Beklagten unter Einbehaltung seiner Bezüge in Höhe von 25 % des Dienstes. Mit rechtskräftigem Strafbefehl wurde eine Geldstrafe wegen Besitzes und des Verschaffens von kinderpornografischen Schriften gegen ihn verhängt.

Die Klägerin erhob daraufhin beim Verwaltungsgericht Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung des Professors aus dem Beamtenverhältnis. Der Beklagte war der Auffassung, dass dies nicht gerechtfertigt sei und eine Kürzung der Dienstbezüge eine ausreichende Maßnahme darstelle.


Entscheidung:

Die Richter entschieden zugunsten der klagenden Universität.

Grundsätzlich sei ein Beamter, der durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen seines Dienstherren oder der Allgemeinheit endgültig verloren habe, aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Das sei im vorliegenden Fall erfüllt.

Der Beklagte habe ein erhebliches Interesse an kinderpornografischem Bildmaterial gezeigt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stelle dies einen erheblichen Persönlichkeitsmangel dar, der nicht mit den allgemeinen Wertvorstellungen von sexuellem Anstand in Verbindung zu bringen sei. Denn der sexuelle Missbrauch von Kindern sei in höchstem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich. Das Erlebte werde das Kind gar nicht oder nur schwer verarbeiten können.

Das Speichern und Ansehen solcher Dateien auf dem Dienst-PC führe zu einer nachhaltigen Ansehensschädigung bis hin zu völligem Ansehensverlust des Beamten. Das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, Zuverlässigkeit und moralische Integrität setze, sei von Grund auf erschüttert. Dies umso mehr, dass es sich um einen Professor handle, der täglich Studenten unterrichte, die ihm - auch im Hinblick auf eine Vorbildfunktion - vertraut hätten. Ein Professor, der derartige Persönlichkeitsdefizite aufweise, sei für eine Universität gänzlich untragbar.




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