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Keine doppelten Lizenzgebühren für Internet-Portal "MyVideo.de"
Landgericht Muenchen, Urteil v. 25.06.2009 - Az.: 7 O 4139/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Das Online-Video-Portal "MyVideo.de" ist nicht verpflichtet, doppelte Lizenzgebühren zu zahlen. Denn im eingeräumten Nutzungsrecht zur Aufführung und Vorführung im Internet sei das Recht zur Vervielfältigung bereits mit enthalten.



Sachverhalt:

Bei der Klägerin handelte es sich um das Online-Musik-Portal "MyVideo.de". Auf dem Portal wurden täglich tausende Videos eingestellt. Die Beklagte war eine von der deutschen Musikverwertungsgesellschaft GEMA und der britischen Schwester gegründete Servicegesellschaft namens CELAS.

CELAS wurde von dem Plattenlabel EMI beauftragt, die Lizenzierung der Onlinenutzung des englischsprachigen EMI-Repertoires durchzusetzen.

Im vorliegenden Fall begehrte die CELAS von "MyVideo.de" die urheberrechtliche Nutzung bestimmter Titel und machte im Namen von EMI Vervielfältigungsrechte geltend. Dagegen wehrte sich "MyVideo.de" und klagte auf negative Feststellung. "MyVideo.de" war der Auffassung, dass es für die Musik-Lizenzen nicht doppelt bezahlen müsse, denn für die Aufführungsrechte im Internet habe "MyVideo.de" bereits eine Lizenz bezahlt. Einer gesonderten Rechteeinräumung für Vervielfältigungen bedürfe es nicht, da dieses Nutzungsrecht für den Online-Bereich bereits im Aufführungsrecht mit enthalten sei.


Entscheidung:

Die Richter gaben dem Internet-Portale "MyVideo.de" Recht.

Sie führten zur Begründung aus, dass in den Aufführungsrechten auch die Vervielfältigungsrechte enthalten seien. Bei der Veröffentlichung von Videos im Internet sei es technisch zwangsläufig so, dass Kopien von den Musikstücken erstellt würden. Die Aufführung eines Musikwerkes setze somit immer die Herstellung einer Reproduktion voraus.

Insofern gelangte das Gericht zu der Auffassung, dass die Vervielfältigungsrechte nicht von den Aufführungsrechten getrennt werden könnten für den Online-Bereich. Eine gesonderte Lizenzgebühr könne gegenüber "MyVideo.de" daher nicht geltend gemacht werden.




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