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Keine Verwechslungsgefahr zwischen Zeitschrift "Nudel-Hits" und "Bild der Frau - Nudel-Hits"
Landgericht Hamburg, Urteil v. 04.07.2008 - Az.: 408 O 287/07 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Zwischen den Zeitschriftentiteln "Nudel-Hits" und "Bild der Frau - Nudel-Hits" besteht keine Verwechslungsgefahr. Dies liegt zum Einen daran, dass der Begriff "Nudel-Hits" nur eine geringe Kennzeichnungskraft aufweist, zum Anderen daran, dass der in Deutschland bekannte Titel "Bild der Frau" in den Vordergrund rückt.



Sachverhalt:

Die Klägerin gab seit einigen Jahren vierteljährlich die Zeitschrift "Nudel-Hits" heraus. Bei der Beklagten handelte es sich um die Herausgeberin der in Deutschland bekannten Zeitschrift "Bild der Frau". Diese gab eine Zusatzbeilage unter dem Titel "Bild der Frau - Nudel-Hits" heraus.

Die Klägerin sah darin ihre Marken- und Titelrechte verletzt und klagte.


Entscheidung:

Die Richter wiesen die Klage ab.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass dem Begriff "Nudel-Hits" nur eine geringe Zeichenkraft zuzuschreiben sei. Auch habe die Klägerin nicht darlegen können, dass eine gesteigerte Kennzeichnungskraft vorliege. Es handle sich schließlich nur um eine wenig bekannte Zeitung, die keine besondere Bedeutung habe.

Darüber hinaus trete der Begriff "Nudel-Hits" aufgrund der großen Bekanntheit des Haupttitels "Bild der Frau" in den Hintergrund. Weder klanglich noch bildlich sei "Nudel-Hits" hier dominierend. Insofern sei vorliegend nicht von einer Verwechslungsgefahr auszugehen.




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