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Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Offroad" und "Automobil Offroad"
Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.12.2009 - Az.: I ZR 44/07 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Zwischen den Zeitschriftentiteln "Offroad" und "Automobil Offroad" besteht keine Verwechslungsgefahr. Allein der Umstand, dass zwei identische Begriffe verwendet werden, führt noch nicht dazu, dass eine Verwechslungsgefahr vorliegt. Es besteht nur eine schwache bildliche Zeichenähnlichkeit, so dass der Fokus des Verbrauchers eher auf dem Begriff "Automobil" liegt und "Offroad" nicht dominierend in den Vordergrund tritt.



Sachverhalt:

Der Kläger gab seit mehr als 30 Jahren eine Zeitschrift für Geländewagen mit dem Titel "Offroad" heraus. Da die Beklagte seit dem Jahr 2005 eine Zeitschrift namens "Automobil Offroad" herausgab, sah der Kläger seine Marken- und Titelrechte verletzt.

Er ersuchte daraufhin gerichtliche Hilfe. Da die Vorinstanz ihm Recht gab, legte die Beklagte Rechtsmittel ein.


Entscheidung:

Die Richter gaben dem Rechtsmittel statt und damit der Beklagten Recht.

Sie verneinten eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeitschriftentiteln und sahen daher keine Verletzung der Marken- und Titelrechte des Klägers.

Zwar würden beide Zeitschriften, die sich auch beide mit dem Thema des Geländewagens beschäftigten, denselben Begriff "Offroad" verwenden, dennoch seien die Titel nicht verwechslungsfähig.

Es bestehe sowohl klanglich aber vor allem bildlich nur eine schwache Zeichenähnlichkeit, so dass der Fokus des Verbrauchers nicht auf dem Begriff "Offroad" liege, sondern eher auf "Automobil". "Offroad" trete beim Gesamteindruck nicht dominierend in den Vordergrund, so dass allein die Nutzung desselben Wortes nicht markenrechtswidrig sei.




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