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Keine Übernahme akademischer Titel bei Firmennachfolge
Landgericht Stuttgart, Urteil v. 31.07.2008 - Az.: 33 O 15/08 KfH
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Leitsatz:
Der Nachfolger eines wissenschaftlichen Instituts für Lebensmitteltechnik ist nicht berechtigt die von seinem Vorgänger erworbenen und im Firmennamen bis dahin geführten akademischen Titel zu übernehmen, wenn er sie selbst zuvor nicht erlangt hat.
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Sachverhalt:
Der Beklagte war Lebensmitteltechniker und Geschäftsführer eines wissenschaftlichen Instituts für Lebensmittelqualität. Er war weder zur Führung eines Professoren-Titels berechtigt, noch erwarb er einen Doktor-Titel in der Vergangenheit. Das Unternehmen führte er als Nachfolger seines Vaters, der zur Führung beider Titel berechtigt war.
Der Kläger war der Auffassung, dass die Nutzung der akademischen Titel im Firmennamen im Zusammenhang mit der Bezeichnung "Institut" irreführend sei und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen werde. Es reiche nicht aus, dass der Beklagte hinter dem Zusatz "Inhaber" seinen eigenen Namen setze. Er ersuchte daher gerichtliche Hilfe und begehrte Unterlassung. |
Entscheidung:
Die Richter entschieden zugunsten des Klägers.
Von vielen Verbrauchern werde den Trägern akademischer Titel ein Vertrauensvorschuss in Bezug auf bestimmte Fähigkeiten und Zuverlässigkeit entgegengebracht. Zur Weiterführung der Titel in einem Firmennamen müsse ein erklärender Nachfolge-Zusatz enthalten sein. Dabei reiche es nicht aus, dass hinter dem Inhaber-Zusatz eine andere Schrift für den eigenen Namen gewählt werde. Auch dürfe die Schriftgröße nicht kleiner sein oder farblich weniger auffällig als der eigentliche Firmenname.
Der Kunde ziehe im vorliegenden Fall irrig den Schluss, dass der Vater nach wie vor im Unternehmen tätig sei. Jedenfalls sei durch die Verwendung der akademischen Grade trotz der Personenverschiedenheit dem Verbraucher nicht klar, dass der Beklagte gar nicht berechtigter Titel-Träger sei.
Schließlich sei die Bezeichnung Institut zwar für sich genommen gar nicht zu beanstanden, da sie heutzutage von vielen Unternehmen verwendet werde ohne dass eine ausschließlich wissenschaftliche Richtung vorliege. Isoliert betrachtet stelle dies eigentlich kein Problem dar. Im Zusammenhang mit der Führung des Professoren- und des Doktor-Titels werde aber beim Verbraucher der falsche Eindruck verstärkt, dass es sich um ein staatlich kontrolliertes "Institut" im Sinne der Forschung handle.
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