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Kein Unterlassungsanspruch gegen Zeitschriftenbericht bei eigener Preisgabe persönlicher Informationen
Landgericht Berlin, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: 27 O 111/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Ein bekannter Profifußballer hat gegen einen Journalisten keinen Anspruch auf Unterlassung eines Berichts über seinen Wohnort, seine Hobbys und die Trennung von seiner Lebensgefährtin, der nach seinem Rücktritt erschienen ist, wenn er kurze Zeit später selbst in einem Interview persönliche Informationen über seine Gefühlswelt preisgibt und sich so in die Öffentlichkeit bringt.



Sachverhalt:

Die BUNTE veröffentlichte im August 2007 einen Bericht über einen im Januar zurückgetretenen bekannten Profifußballer. Der Bericht enthielt folgende Passage:

"… hat München verlassen. Und seine Familie sucht ein neues Haus, ohne ihn."

"Ein gemeinsamer Traum sollte das prunkvolle Zuhause sein. Ein Rückzugsort des Spitzensportlers und seiner kleinen Familie: Auf drei Etagen, im toskanischen Landhausstil, die Wände lachsfarben gestrichen. Im März bezogen der Ex-Fußballprofi und Freundin …, 40, die Traumvilla im schicken Münchner Vorort Grünwald. Das 1 600 Quadratmeter große Parkgrundstück war der perfekte Abenteuerspielplatz für Sohn …, 3, und Hund Chico. Die prominente Nachbarschaft der … liest sich wie das Who's who der Münchner Society: … wohnten nur ein paar Häuser weiter (…)

Jetzt hat es sich ausgeträumt! Die 300-Quadratmeter-Villa steht laut "Sport-Bild", seit vergangener Woche zum Verkauf. Preis: 2,6 Mio. Euro. Doch wie kam es so weit? Wie BUNTE erfuhr, soll sich das Paar getrennt haben (…) Und …? Der wurde in letzter Zeit allein in Berlin gesichtet. Dort bewohnt er in Charlottenburg eine Dachgeschosswohnung. Es sieht aus, als baue er sich ein neues Leben auf. Ein Vertrauter zu BUNTE: "Am liebsten hätte …, dass die Leute vergessen, dass er je Fußballer war.". Vom Sport hat er sich jedoch nicht zurückgezogen: Regelmäßig joggt … durch den Berliner Tiergarten, gestählt und wieder muskelbepackt wie in alten Bestzeiten (…)

Zunächst ging er allein auf Weltreise, in die USA und nach Mexiko. Von Beziehungsproblemen war jedoch nie etwas zu spüren. Freundin … war stets an seiner Seite, hielt zu ihm. Noch letzten Winter verbrachte die Familie, gemeinsam mit …s Eltern Kilian und Gabriele sowie seiner Schwester …, einen Urlaub in Südtirol. Und jetzt, nach fünf Jahren, die Trennung. Konnte … dem wechselhaften Leben des Ex-Fußballers nicht mehr standhalten? Aus dem Freundeskreis erfährt BUNTE, dass … künftig "viel reisen und studieren möchte"."



Im September 2007 gab der ehemalige Profifußballer selbst ein Interview gegenüber dem Tagesspiegel. Darin berichtete er über persönliche Erlebnisse in seiner Jugend sowie seine Gefühlswelt in der Jugend und hinsichtlich seiner Krankheiten und seines Rücktritts.

Der Profifußballer ging gegen den Autor des Berichts in der Zeitschrift BUNTE vor. Er sah in der Berichterstattung über sein Privatleben eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.


Entscheidung:

Das Gericht wies die Klage ab. Der Bericht greife nicht in unzulässiger Weise in die Privatsphäre des ehemaligen Profifußballers ein.

Das Persönlichkeitsrecht stehe in einem Spannungsverhältnis zur Pressefreiheit. Das Interesse des Prominenten am Schutz seiner Privatsphäre sei gegen das öffentliche Informationsinteresse abzuwägen. Insbesondere, wenn der Betroffene sich selbst über private Belange in der Öffentlichkeit äußere, könne der Schutz seiner Privatsphäre entfallen.

Zwar sei der Bericht in der Zeitschrift BUNTE nicht an ein zeitgeschichtliches Ereignis geknüpft, sondern diene schlicht der Unterhaltung. Die Tatsache, dass der Profifußballer sich nach seinem Rücktritt acht Monate lang zurückgezogen habe, spreche ebenso für einen Schutz seiner Privatsphäre.

Jedoch habe er selbst das Interesse an seiner Person durch das Interview im Tagesspiegel wieder entfacht. Die Art und Weise, wie er dort über seine Gefühlswelt berichtet habe, gehe im Hinblick auf sein Persönlichkeitsrecht weit über die Berichterstattung in der Zeitschrift BUNTE hinaus. Der dort berichteten Informationen über seinen Wohnort, dass er oft jogge und wohin er zuletzt gereist sei sowie die Mitteilung, er und seine Lebensgefährtin hätten sich getrennt, seien zur Sozialsphäre zu zählen. Demgegenüber habe er im Tagesspiegel freimütig dargelegt, wie sich in seiner Jugend seine Freunde über ihn lustig gemacht hätten, dass er lange Zeit einen "Krieg gegen sich selbst" geführt habe und dass er auf dem Höhepunkt seiner Karriere "todunglücklich" gewesen sei. Angesichts dessen sei durch den Beitrag in der Zeitschrift BUNTE keine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu sehen.

Dass das Interview nach dem streitgegenständlichen Bericht erschienen sei, sei unerheblich, weil der Unterlassungsanspruch in die Zukunft wirke.




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