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Kein Schadenersatz für Nutzung fremder Fotos im Internet
Landgericht Berlin, Urteil v. 16.12.2008 - Az.: 16 S 9/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Ein Händler kann von einem Dritten keinen Schadensersatz verlangen, wenn dieser von ihm angefertigte Fotos in einem Internet-Forum veröffentlicht, um seine Begeisterung für die Produkte des Händlers auszudrücken, und damit eine Werbewirkung für den Händler eintritt. In einem solchen Fall liegt keine vermögenswerte Nutzung der Fotos vor.



Sachverhalt:

Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz für die Nutzung von Fotos im Wege der Lizenzanalogie.

Die Beklagte hatte Fotos des Klägers, eines Händlers, die dieser im Rahmen seines Gewerbes angefertigt hatte, in einem Hochzeitsforum im Internet veröffentlicht. Dabei war die Quelle der Fotos angegeben und ihnen eine begeisterte Beschreibung der abgebildeten Artikel vorangestellt.


Entscheidung:

Das Gericht verneinte einen Anspruch auf Schadensersatz. Im Wege einer Lizenzanalogie könne nur gefordert werden, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages als angemessene Gebühr vereinbart hätten.

Vorliegend ging das Gericht davon aus, dass vernünftige Parteien keinen Lizenzvertrag geschlossen hätten. Es fehle an einer vermögenswerten Nutzung der Fotos durch die Beklagte. Die Fotos seien nämlich letztendlich zu Werbezwecken zugunsten des Klägers veröffentlicht worden. Dafür könne er kein Entgelt verlangen.




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