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Irreführendes Internetportal "praedikatsanwaelte.de"
Oberlandesgericht Nuernberg, Beschluss v. 13.07.2009 - Az.: 3 U 525/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Das Internetportal "praedikatsanwaelte.de" führt die Verbraucher in die Irre und ist damit wettbewerbswidrig. Die dort angegebenen Qualifikationen basieren zum Teil auf einer Selbstbewertung und sind nicht aufgrund objektiver Prüfung durch einen Dritten erlangt worden.



Sachverhalt:

Die Beklagte betrieb das Internetportal "praedikatsanwaelte.de". Hier gab sie potentiellen Mandanten die Möglichkeit, Rat bei den Mitgliedern der "Vereinigung deutscher Prädikatsanwälte" zu suchen. Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Vereinigung der Beklagten waren, dass die Anwälte ein Prädikatsexamen abgelegt hatten, mindestens einen Fachanwaltstitel führten sowie über fünf Jahre Berufserfahrung verfügten.

Die Klägerin war der Auffassung, dass es sich bei der Online-Präsenz um wettbewerbswidrige Werbung handelte und berufsrechtliche Vorschriften verletzt seien. Der Verbraucher erwarte neutral bewertete und ausgezeichnete Anwälte, deren Qualifikation nicht auf einer Selbstbewertung basiere.

Die Vorinstanz (LG Regensburg, Urt. v. 14.01.2009 - Az.: 2HK O 2062/08) gab der Klägerin Recht, woraufhin die Beklagte Rechtsmittel einlegte.


Entscheidung:

Die Richter wiesen die Berufung zurück.

Der durchschnittliche Ratsuchende, auf den in solchen Fällen abzustellen sei, welcher eben nicht regelmäßig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme, verstehe unter der Bezeichnung "Prädikatsanwälte" Spitzenjuristen, die ihre Auszeichnung aufgrund einer objektiven Beurteilung erlangt hätten und somit bessere juristische Dienste erbringen würden.

Da die angegebenen Qualifikationen tatsächlich nicht bei allen Anwälten vorliegen würden und teilweise auf einer Selbstbewertung basierten, sei die Werbung irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Darüber hinaus würden auch andere Juristen, die kein Prädikat erzielt hätten oder keinen Fachanwaltstitel tragen würden, durchaus in der Lage sein, juristische Sachverhalte zu erfassen und erfolgreich zu brauchbaren Lösungen zu führen.




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