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Irreführende Werbung eines Fitness-Studios bei nicht eindeutiger Preisangabe
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 19.11.2008 - Az.: 6 U 1/08
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Leitsatz:
Ein Fitness-Studio muss bei der Werbung für eine Mitgliedschaft angeben, dass in dem beworbenen Angebot die Benutzung der Duschen nicht enthalten ist, sondern zusätzliche Entgelte dafür anfallen. Fehlt dieser Hinweis, ist die Werbung irreführend und begründet einen Wettbewerbsverstoß.
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Sachverhalt:
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs nahm ein Fitness-Studio wegen irreführender Werbung für eine Mitgliedschaft in Anspruch. Das Studio warb mit der Angabe:
"15,90 EUR pro Monat bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten".
Nicht enthalten war der Hinweis, dass die Benutzung der Duschen darin nicht inkludiert war und der Besucher pro Duschvorgang 0,50 EUR zusätzlich bezahlen musste.
Darin sah die Klägerin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
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Entscheidung:
Die Richter gaben der Klägerin Recht, da die Werbung irreführend war.
Jeder verständige Verbraucher gehe davon aus, dass die Werbung so zu verstehen sei, dass der Preis die Benutzung der Dusche umfasse.
Auch wenn das Publikum von einem Discount-Fitness-Studio kein umfangreiches Komfort- und Wellnessangebot erwarte, so müsse es dennoch darauf hingewiesen werden, dass die Duschvorgänge zusätzlich bezahlt werden müssten.
Die Irreführung sei auch relevant. Selbst für Nutzer, die das Studio nur einmal wöchentlich besuchten und dann duschen wollten, erhöhe sich der angegebene Preis um mehr als 10%. Gerade für das angesprochene Publikum stehe der Preis im Mittelpunkt und die Zusatzkosten in Höhe von 10% seien bereits erheblich.
Zwar habe die Beklagte behauptet, dass zahlreiche Besucher die Duschen nicht nutzten. Allerdings ging das Gericht hier dennoch von dem Umstand aus, dass es nicht jedem Nutzer möglich sei, im unmittelbaren Anschluss an den Besuch des Studios nach Hause zu gehen und sich dort zu säubern.
Auf den Werbetafeln und Schaufenstern sei genügend Platz, um einen ergänzenden Hinweis auf die anfallenden Zusatzkosten anzubringen.
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