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Copyright-Hinweis auf Spielkarten auf einer Internetseite kann irreführende Werbung sein
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: I-20 U 123/08
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Leitsatz:
Ein unrichtiger Copyright-Vermerk einer Wahrsagerin auf handelsüblichen Spielkarten auf einer Internetseite ist irreführende Werbung.
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Sachverhalt:
Die Parteien waren konkurrierende Kartenleger. Die Beklagte stellte auf ihren Internetseiten handelsübliche Spielkarten dar, welche mit einem Aufdruck eines ©-Logos (Copyright-Vermerk) und ihrem Namen versehen waren.
Die Klägerin war der Auffassung, dass die Beklagte dadurch unerlaubt die Eigentumsrechte des Kartenherstellers für sich nutze.
Es würde beim Verbraucher, der an das Wahrsagen und Kartenlegen glaube, der Eindruck entstehen, dass die Beklagte eigene Karten entwickele, denen eine besondere Wirkung zukäme. |
Entscheidung:
Das OLG Düsseldorf entschied, dass die Beklagte durch die Darstellung der gekennzeichneten Karten mit dem falschen Copyright-Vermerk irreführende Werbung betreibe.
Weil die Beklagte die abgebildeten Karten verwende, entstehe der unzutreffende Eindruck, dass ihr ein Eigentumsrecht an den Karten des Herstellers zustehe.
Die rechtliche Bedeutung entstehe dadurch, dass der an der Wahrsagung interessierte Verbraucher glaube, den Diensten der Beklagten käme gegenüber anderen Kartenlegerinnen durch die Verwendung der gekennzeichneten Karten eine besondere Bedeutung zu.
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