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Irreführende Werbung bei Ankündigung einer Buch-Neuausgabe
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 11.06.2010 - Az.: 6 U 23/10
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Leitsatz:
Es handelt sich um eine irreführende Werbeaussage, wenn ein Verlag ein bekanntes Buch des Fotografen Helmut Newton als veränderten Nachdruck herausgibt, in der Reklame jedoch behauptet, dass ein identischer und kostengünstiger Nachdruck vorliegt.
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Sachverhalt:
Bei den Parteien handelte es sich um Verleger, welche hochwertige Fotobände herausgaben. Die Beklagte gab ein Fotobuch heraus, welches als identischer Nachdruck der Originalausgabe "SUMO" des weltbekannten Fotografen Helmut Newton beworben wurde. Die Originalausgabe war seinerzeit das teuerste und schwerste Buch, welches auf dem Markt erschienen war. Die Beklagte gab es nunmehr in einem kleineren und kostengünstigeren Format heraus.
Die Beklagte äußerte sich in der Reklame u.a. wie folgt:
"SUMO ist wieder da! SUMO ist wieder erhältlich!"
"Die Wiederauferstehung des teuersten Buches des 20. Jahrhunderts"
"Diese neue Ausgabe ist die Erfüllung eines Traums" |
Tatsächlich entsprach der Nachdruck inhaltlich nicht der Originalausgabe, da etwa 10 % der Bilder unterschiedlich waren. Daher hielt die Klägerin die Werbung für irreführend und begehrte Unterlassung. |
Entscheidung:
Die Richter gaben der Klägerin Recht.
Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Aussagen so prägnant im Hinblick auf eine Identität zur Originalausgabe formuliert seien, dass der durchschnittliche Verbraucher eine Fehlvorstellung erlange. Denn tatsächlich entspreche der Nachdruck inhaltlich nicht dem Original.
Dabei äußerten sich die Aussagen auch nicht in einer zulässigen reklamehaften Übertreibung, sondern enthielten vollmundige Behauptungen darüber, dass der "SUMO" wieder erhältlich sei. Der Kunde werde glauben, dass bis auf das verkleinerte Format des Nachdrucks die Zusammenstellung der Bilder identisch sei.
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