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Internet-Neufahrzeugwerbung muss gemäß PKW-EnVKV Leitfaden über CO²-Emissionen enthalten
Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 03.06.2009 - Az.: 6 W 60/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

In der Online-Werbung für Neufahrzeuge muss der Hinweis auf den Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO²-Emissionen enthalten sein. Fehlt dieser, werden die Interessen der Verbraucher merklich beeinträchtigt.



Sachverhalt:

Der Beklagte warb auf der Internetseite "mobile.de" für Neufahrzeuge. Der Kläger beanstandete, dass die Reklame gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) verstoße. Daher ersuchte er gerichtliche Hilfe.


Entscheidung:

Das Gericht gab dem Kläger Recht.

Es begründete seine Entscheidung damit, dass nach PKW-EnVKV die Werbung für Neufahrzeuge den Hinweis auf den Leitfaden zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und die CO²-Emissionen enthalten müsse. Fehle dieser, würden die Interessen der Verbraucher erheblich beeinträchtigt.

Denn der Verbraucher müsse vor seiner Kaufentscheidung die Möglichkeit bekommen, sich über die Verbrauchs- und Emissionswerte zu informieren. Nur so könne ein Vergleich aller am Neuwagenmarkt angebotenen Modelle stattfinden.




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