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Info-Portal haftet für rechtswidrige Beiträge Dritter
Landgericht Hamburg, Urteil v. 31.03.2009 - Az.: 325 O 69/09
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Leitsatz:
Ein Online-Portal, in dem der User als Webreporter fungiert und für seine eingestellten Beiträge Prämien erhält, haftet für die Rechtswidrigkeit dieser Artikel. Durch das Prämiensystem entsteht ein Leistungsaustausch und der Betreiber des Webreporter-Forums macht sich die Beiträge damit zu Eigen.
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Sachverhalt:
Bei dem Kläger handelte es sich um einen ehemaligen Spieler des Fußballligisten FC Bayern München. Die Beklagte betrieb ein Forum, in dem die User als Webreporter tätig werden konnten und das Web nach Geschichten durchsuchten, um dann daraus einen eigenen Artikel zu verfassen. Je mehr Artikel ein Webreporter erhielt, desto eher bekam er von der Beklagten eine Prämie ausgezahlt.
In dem Forum entdeckte der Kläger einen Bericht, der rechtswidrige Äußerungen enthielt. Er war der Auffassung, dass der Betreiber des Online-Forums für den unzulässigen Bericht hafte. |
Entscheidung:
Die Richter entschieden zugunsten des Klägers.
Sie erklärten, dass ein Forenbetreiber zunächst grundsätzlich erst ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes hafte. Verletze er seine Prüfungspflichten, komme eine Haftung als Mitstörer in Betracht.
Vorliegend verhalte sich der Fall anders, so dass der Betreiber des Forums noch vor Kenntnis des Verstoßes hafte. Dies liege daran, dass das betriebene Portal im Wesentlichen darauf beruhe, dass die Webreporter Artikel einstellen würden und dafür eine Prämie erhielten. Dadurch entstehe ein Leistungsaustausch, durch den der Betreiber des Forums sich die Berichte zu Eigen mache und daher auch für die Rechtswidrigkeit hafte.
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