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Individuell formulierte AGB können Urheberrechtsschutz genießen
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.02.2009 - Az.: 6 U 193/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie individuell ausgestaltet und formuliert sind.



Sachverhalt:

Das Oberlandesgericht Köln befasste sich im Rahmen eines Rechtsstreits wegen geltend gemachter Unterlassungsansprüche mit der Frage, ob AGB eine persönliche geistige Schöpfung darstellen können und damit urheberrechtsfähig seien.


Entscheidung:

Das Gericht entschied, dass AGB grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen könnten.

AGB könnten als wissenschaftliches Sprachwerk eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Voraussetzung dafür sei aber, dass sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts oder ihrer sprachlichen Fassung von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben würden. Die gesamten Klauseln müssten hinreichend individuell konzipiert und eigenständig formuliert sein.

Hingegen knappe und zutreffende rechtliche Formulierungen, die durch die Rechtslage und sachliche Regelungsanforderungen geprägt seien, seien nicht urheberrechtsfähig.




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