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Google haftet für rechtswidrige Aussagen Dritter auf Blogspot.com ab Kenntnis
Landgericht Berlin, Beschluss v. 12.06.2011 - Az.: 27 O 335/11 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Google haftet für die rechtswidrigen Äußerungen Dritter auf Blogspot.com /Blogger.com ab Kenntnis.



Sachverhalt:

Über den Kläger wurde auf einem Blog von Blogspot.com/Blogger.com, geäußert, dass es sich bei ihm um einen Spitzel handle, dass er asozial, geisteskrank und schwachsinnig sei. Zudem wurde in dem Blog behauptet, dass er ein russischer Nazi sei, der mit Mord in Verbindung gebracht werde.

Der Kläger mahnte Google, den Betreiber von Blogspot.com/Blogger.com, wegen der aus seiner Sicht unzulässigen Äußerungen ab. Da Google auf die Abmahnung nicht reagierte, ersuchte der Kläger gerichtliche Hilfe im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.


Entscheidung:

Das Gericht gab dem Eilantrag statt.

Es führte in seiner Begründung aus, dass Google durch das zur Verfügung stellen der Blogspot.com/Blogger.com-Plattform für die rechtswidrigen Beleidigungen hafte. Da eine Verantwortlichkeit nicht über gebühr auf Google abgewälzt werden könne, gilt dies jedoch erst ab Kenntnis der vermeintlichen Rechtsverletzungen.

Da Google vorliegend auf die Abmahnung nicht reagiert habe und die unzulässigen Beleidigungen trotz Kenntnis von Google abrufbar gewesen seien, sei Google für den Rechtsverstoß mit verantwortlich.




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