Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Online & Recht
Online &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Gegenabmahnung bei offensichtlichem Gebühreninteresse rechtsmissbräuchlich
Landgericht Paderborn, Urteil v. 22.07.2010 - Az.: 6 O 43/10 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Es ist von einer rechtsmissbräuchlichen Gegenabmahnung auszugehen, wenn ein Wettbewerber die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen lediglich aus sachfremden Motiven ausspricht. Davon ist auszugehen, wenn überhöhte Streitwerte wegen eines geringen Wettbewerbsverstoßes angesetzt werden, um hohe Gebühren zu erzielen.



Sachverhalt:

Die Parteien waren Wettbewerber und verkauften ihre Waren über die Online-Auktionsplattform eBay. Aufgrund verschiedener Wettbewerbsverstöße mahnten sich die Parteien gegenseitig ab. In der letzten Abmahnung machte der Kläger geringe Wettbewerbsverstöße geltend und setzte einen hohen Streitwert an.

Nachdem die Beklagte die verlangte Unterlassungserklärung nicht abgab, ersuchte der Kläger gerichtliche Hilfe.


Entscheidung:

Die Richter wiesen das Begehren ab.

Sie erklärten, dass das Verhalten des Klägers rechtsmissbräuchlich sei, da es ihm bei der Abmahnung nicht um den fairen Wettbewerb gegangen sei, sondern sachfremde Motive, wie das Gebührenerzielungsinteresse, im Vordergrund gestanden hätten.

Davon sei vor allem deshalb auszugehen, weil der Beklagte aufgrund geringster Verstöße einen überdurchschnittlich hohen Streitwert angesetzt habe, woraus hohe Abmahnkosten resultierten. Darüber hinaus mache sein gesamte Verhalten deutlich, dass es ihm nur darum gehe, den Beklagten als Mitbewerber vom Markt zu drängen. Ein derartiges Vorgehen sei rechtsmissbräuchlich.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Adresshandel & Recht - Infos zum Gewerblichen Adresshandel
Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Heilmittel & Recht - Rechts-Portal zum Heilmittelwerberecht
R-Gespräche und Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen