Fotograf von „Marions Kochbuch“ erhält seine Abmahnkosten nicht erstattet
Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 30.12.2008 - Az.: 36 C 119/08
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Leitsatz:
1. Dem Fotografen von "Marions Kochbuch" steht für die Verletzung seiner Urheberrechte pro widerrechtlich verwendetem Bild ein Schadensersatz von 100,- EUR zu.
2. Ein Abmahner erhält seine anwaltlichen Kosten nicht erstattet, wenn er bereits zuvor zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen hat, da er gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt.
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Sachverhalt:
Der Kläger war Fotograf und fertigte Bilder für die Webseite „Marions Kochbuch“ an. Der Beklagte verwendete für seine Webseite eines dieser Bilder, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.
Daraufhin ließ der Kläger durch seinen Anwalt den Beklagte abmahnen und verlangte gerichtlich diese Abmahnkosten zurück. Des Weiteren machte er mit seiner Klage Schadensersatz geltend. |
Entscheidung:
Der Richter entschied, dass dem Kläger wegen der Verletzung seiner Urheberrechte 100,- EUR Schadensersatz pro widerrechtlich verwendetem Bild zustehe.
Das Gericht sprach dem Fotografen jedoch nicht die Erstattung der anwaltlichen Abmahnkosten zu. Er könne die außergerichtlichen Abmahnkosten deshalb nicht erfolgreich geltend machen, da er bereits zuvor zahlreiche Abmahnungen ähnlicher Art ausgesprochen habe. Durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts im vorliegenden Fall habe er gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen.
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