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"Fördermodell“ von studibooks.de für Bücherkauf ist rechtswidrig
Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.06.2011 - Az.: 315 O 182/11
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Leitsatz:
Der Verkauf von Büchern auf "studibooks.de" unterhalb des gebundenen Ladenpreises - insbesondere durch "Fördermodelle" - ist rechtswidrig.
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Sachverhalt:
Der Onlinehändler "studibooks.de" bot über seine Internetseite Fachliteratur zum Kauf an. Dabei entwickelte er ein Modell, wonach es möglich war, die Bücher unterhalb des gebundenen Ladenpreises zu erwerben. Der Endkunde musste nach diesem System nur noch 90% des ursprünglichen Preises für das Werk bezahlen.
Die übrigen 10% wurden von verschiedenen Wirtschaftsunternehmen beigesteuert, die in einen Fördertopf einzahlten und als Partnerunternehmen auf der Homepage der Beklagten aufgeführt wurden.
Die Klägerin verlangte nun von "studibooks.de" Unterlassung des Verkaufs von Büchern unterhalb der Buchpreisbindung.
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Entscheidung:
Das Gericht bestätigte die Ansicht der Klägerin. Es sei zu befürchten, dass das Modell der Beklagten zu Nachahmungen durch andere Wettbewerber führen würde, und dass deshalb mit erheblichen Verzerrungen im Wettbewerb zu rechnen sei. Das Fördermodell der Beklagten sei folglich unzulässig.
Wer gewerbsmäßig Bücher an den Endabnehmer verkaufe, der müsse den festgelegten Preis dafür einhalten. Die Rechtmäßigkeit des "Fördermodells" erscheint daher auch im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Buchpreisbindung fraglich.
Zwar spiele es für das Verhältnis von Kunde, Unternehmer und Buchhändler keine Rolle, wer letztendlich welchen Teil des Preises zahlt. Für das Verhältnis der Buchhändler untereinander führe ein solches Bezahlmodell allerdings zu erheblichen Wettbewerbsunterschieden.
Jedoch sei es Sinn und Zweck der Buchpreisbindung, dass der Wettbewerb unter den Buchhändlern ausgeschaltet werde. Denn stufe man das Modell als zulässig ein, so würde die Anzahl der "Leseförderer" unüberschaubar werden und große Unternehmen bevorteilen, da diese aufgrund größerer Kapazitäten für mögliche Förderer interessanter wären.
Daher erscheine es nur logisch, dass der Endkunde den vollen Preis für das Buch zahlen müsse.
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