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Falsche Impressumsangaben im Google Places Profil können abgemahnt werden
Landgericht Muenchen, Beschluss v. 22.03.2011 - Az.: 17 HK O 5636/11
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Leitsatz:
Unrichtige Angaben im Impressum des Google Places Profil stellen einen Wettbewerbsverstoß dar und können abgemahnt werden.
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Sachverhalt:
Die Beklagte hatte in ihrem Google Places Profil einen falschen Geschäftssitz angegeben. Die Klägerin war der Auffassung, dass dies wettbewerbswidrig sei und mahnte die Beklagte wegen falscher Impressumsangaben ab.
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Entscheidung:
Das Gericht gab der Klägerin Recht.
Nicht nur auf der eigenen Homepage müsse ein Webseiten-Betreiber darauf achten, dass die Impressumsangaben richtig seien. Auch auch anderen Orten im Internet, wie dem Google Places Profil, sei es notwendig, dass der Geschäftssitz richtig angegeben sei.
Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Kunden über wesentliche Eigenschaften des Unternehmens in die Irre geführt würden. Eine falsche Impressumsangabe im Google Places Profil sei daher wettbewerbswidrig und abmahnbar.
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