Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Online & Recht
Online &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Falsche Impressumsangaben im Google Places Profil können abgemahnt werden
Landgericht Muenchen, Beschluss v. 22.03.2011 - Az.: 17 HK O 5636/11 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Unrichtige Angaben im Impressum des Google Places Profil stellen einen Wettbewerbsverstoß dar und können abgemahnt werden.



Sachverhalt:

Die Beklagte hatte in ihrem Google Places Profil einen falschen Geschäftssitz angegeben. Die Klägerin war der Auffassung, dass dies wettbewerbswidrig sei und mahnte die Beklagte wegen falscher Impressumsangaben ab.


Entscheidung:

Das Gericht gab der Klägerin Recht.

Nicht nur auf der eigenen Homepage müsse ein Webseiten-Betreiber darauf achten, dass die Impressumsangaben richtig seien. Auch auch anderen Orten im Internet, wie dem Google Places Profil, sei es notwendig, dass der Geschäftssitz richtig angegeben sei.

Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Kunden über wesentliche Eigenschaften des Unternehmens in die Irre geführt würden. Eine falsche Impressumsangabe im Google Places Profil sei daher wettbewerbswidrig und abmahnbar.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Adresshandel & Recht - Infos zum Gewerblichen Adresshandel
Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Heilmittel & Recht - Rechts-Portal zum Heilmittelwerberecht
R-Gespräche und Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen