Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Online & Recht
Online &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Durchsuchung von Geschäftsräumen bei Urheberrechtsverletzungen zulässig
Landgericht Saarbruecken, Beschluss v. 23.04.2009 - Az.: 2 Qs 9/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Eine auf Sicherstellung einer Festplatte, auf welcher der Datenbestand des Beschuldigten gespeichert ist, gerichtete Durchsuchung beim Webhoster ist zulässig. Bei einer Durchsuchung werden in aller Regel datenschutzrechtliche Belange von Unbeteiligten nicht berührt.



Sachverhalt:

Der Beschuldigte betrieb einen Webseedserver, über den illegal Filmdateien online getauscht wurden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses bezüglich der Geschäftsräume des Webhosters. Ziel der Durchsuchung sollte die Sicherstellung der Festplatte sein, auf dem sich die Daten des Beschuldigten befanden.

Die Vorinstanz lehnte den Erlass ab, weswegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte.


Entscheidung:

Die Richter gaben der Staatsanwaltschaft Recht und ordneten die Durchsuchung der Geschäftsräume an.

Die Maßnahme sei auch verhältnismäßig, da es sich um den Vorwurf einer schwerwiegenden Straftat handle und die Sicherstellung der Festplatte zur Auffindung von Beweismitteln, wie beispielsweise die Verbindungs- und Nutzerdaten, führen werde.

Der Antrag auf Erlass einer Durchsuchung sei zwar auf die Sicherstellung der Festplatte mit den Daten des Beschuldigten und damit unzweifelhaft auch auf die Erlangung von Verkehrsdaten gerichtet. Dies sei jedoch rechtlich nicht problematisch. Anders als bei der direkten gerichtlichen Anordnung, Verkehrsdaten zu speichern (Stichwort: Vorratsdatenspeicherung), gehe es hier primär um die Erlangung von Daten, die den Beschuldigten beträfen.

Somit werde auch nicht unverhältnismäßig in die Rechte Dritter eingegriffen. Dies sei aber gerade das Motiv für die Würdigung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Vorratdatenspeicherung im Rahmen des einstweiligen Anordnungsverfahens gewesen. Somit ergebe sich gerade keine rechtliche Parallele zwischen den Fällen der Vorratsdatenspeicherung und den vorliegenden Sachverhalt.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Adresshandel & Recht - Infos zum Gewerblichen Adresshandel
Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Heilmittel & Recht - Rechts-Portal zum Heilmittelwerberecht
R-Gespräche und Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen