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Domain "fc-bayern.es" verletzt Namensrechte des FC Bayern München
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 6 U 208/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Die Abkürzung "FC Bayern" für den Bundesligisten "FC Bayern München AG" ist namensrechtlich geschützt. Daher verletzt die Registrierung der spanischen Domain "fc-bayern.es" das Namensrecht des Vereins.



Sachverhalt:

Der Beklagte meldete die spanische Domain "fc-bayern.es" an. Die Klägerin, die FC Bayern München AG sah darin eine Verletzung ihrer Namensrechte. Sie war der Auffassung, dass "FC Bayern" Namensschutz genieße. Der durchschnittliche User werde erwarten, dass unter der angemeldeten Domain eine Internetseite der Klägerin zu finden sei und nicht einfach nur ein spanischer Fanclub.

Daher ersuchte sie gerichtliche Hilfe.


Entscheidung:

Die Richter gaben der Klägerin Recht.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bezeichnung "FC Bayern" namensrechtlichen Schutz genieße und eindeutig der "FC Bayern München AG" zuzuordnen sei.

Dieser Zuordnungsverwirrung stehe auch nicht entgegen, dass der Fußballclub FC Bayern in Spanien unter dem Namen "Bayern de Munich" oder einfach nur unter "Bayern" bekannt sei. Denn es komme nicht darauf an, ob ein spanischer Fußballfan "FC Bayern" kenne, sondern ob derjenige, der auf die Webseite stoße, annehme, diese werde von der Klägerin selbst betrieben.

Die FC Bayern München AG habe daher ein berechtigtes Interesse daran, dass derjenige, der die spanische Webseite des Beklagten aufrufe, nicht davon ausgehe, sie stamme von der Klägerin.




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