Computerspiel "Wolfenstein" wegen Gewaltverherrlichung verboten
Amtsgericht Detmold, Beschluss v. 19.01.2010 - Az.: 3 Gs 99/10
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Leitsatz:
Die Australische Version des PC-Spiels "Wolfenstein" ist aufgrund der Verbreitung und Verwendung Gewalt verherrlichenden Inhalts in Deutschland verboten worden. Zum Einen werden zahlreiche verbotene, nationalsozialistische Symbole verwendet, zum Anderen werden eine Vielzahl von massiven Gewalttätigkeiten gezeigt.
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Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass das PC-Spiel "Wolfenstein" in der australischen Version gegen den Tatbestand des Verbreitens und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellungen verstoße. Daher leitete sie ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein und beantragte die Beschlagnahme und Einziehung der PC-Spiel-DVDs. |
Entscheidung:
Das Gericht entsprach dem Antrag.
Das PC-Spiel "Wolfenstein" in der australischen Version enthalte sowohl eine Vielzahl von Gewaltdarstellungen als auch die Darstellung nationalsozialistischer Symbole.
In den verschiedenen Spielabschnitten seien beispielsweise Totenköpfe mit SS-Symbolen zu sehen, Hitler-Bilder oder Hakenkreuze. Die Verbreitung derartiger Symbole sei rechtswidrig.
Die Gewaltdarstellungen wie beispielsweise die Explosion von Köpfen oder die Verstümmelung der im Spiel auftretenden Gegner mit Äxten und Flammenwerfern seien derartig massiv, dass sie verboten werden müssten.
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