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"Buy-Out-Honorar" für Drehbuchautor von "Der Bulle von Tölz" angemessen
Landgericht Berlin, Urteil v. 19.05.2009 - Az.: 16 O 8/07 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

1. Eine Pauschalvergütung in Form von "Buy-Out-Honoraren" ist grundsätzlich möglich und nicht generell unangemessen.

2. Ein Nachzahlungsanspruch des Drehbuchautors der Serie "Der Bulle von Tölz" besteht nicht schon deshalb, weil die von ihm erdachte Krimireihe Erfolg hat. Nur wenn die Vergütung 100% von dem angemessenen Honorar abweicht, besteht ein Anspruch auf eine Zusatzhonorierung.




Sachverhalt:

Der Kläger war Drehbuchautor der Krimiserie "Der Bulle von Tölz". Die Beklagte produzierte und strahlte die Serie aus. Die Parteien schlossen in der Vergangenheit einen Vertrag, in dem der Drehbuchautor für die von ihm geschriebenen Folgen insgesamt knapp 500.000,- EUR erhielt. Damit waren sämtliche Honorarforderungen abgegolten.

Der Kläger war der Auffassung, dass ihm aufgrund des Erfolgs der Serie ein Nachzahlungsanspruch zustehe und ersuchte daher gerichtliche Hilfe.


Entscheidung:

Die Richter wiesen die Klage ab.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Nachzahlungsanspruch im Rahmen einer zuvor getroffenen Pauschalvergütungsvereinbarung nur bestehe, wenn genügend Anhaltspunkte dafür bestünden. Davon sei aber im vorliegenden Fall nicht auszugehen. Denn zwischen dem gezahlten Honorar und einer angemessenen Vergütung bestehe kein eklatantes Missverhältnis.

Nur wenn ein Erfolg überhaupt nicht vorhersehbar gewesen wäre und die Zahlung zu den mit einem Film oder Serie erwirtschafteten Erträgen nicht in Einklang zu bringen wäre, müsse von einem Missverhältnis ausgegangen werden. Das liege bei 100 Prozent über der Honorarvereinbarung.

500.000,- EUR als Vergütung seien durchaus akzeptabel für eine Krimireihe dieser Art. Dabei müsse vor allem berücksichtigt werden, dass die Beklagte das Risiko für einen etwaigen Misserfolg getragen hätte. Denn die Parteien vereinbarten die Zahlung des Honorars unabhängig von einem Erfolg der Serie.




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