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Bild in Presseartikel nicht rechtsverletzend bei fehlender Erkennbarkeit
Oberlandesgericht Zweibruecken, Beschluss v. 07.06.2010 - Az.: 4 W 53/10
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Leitsatz:
Die Veröffentlichung eines Fotos in einem Presseartikel ist nicht rechtsverletzend, wenn die darauf abgebildete Person nicht erkennbar ist. Selbst bei der Annahme einer Erkennbarkeit liegt keine Rechtsverletzung und damit kein Unterlassungsanspruch vor, wenn das Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt.
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Sachverhalt:
Der Kläger ging gegen die Beklagte, eine Zeitung, vor. Diese hatte ein Foto veröffentlicht, auf dem ehemalige Absolventen einer Schule demonstrierten. Der Kläger war auf dem Foto abgebildet und war daher der Auffassung, dass er auf dem Bild - zumindest für einen Großteil seiner Bekannten - erkennbar sei. Seine Frisur und seine Brille seien prägnant und er würde darüber leicht zu identifizieren sein.
Er sah vorliegend eine Verletzung seines Rechts am eigenen Bild und begehrte Unterlassung. |
Entscheidung:
Die Richter wiesen die Klage ab.
Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Verletzung des Rechts am eigenen Bild immer dann vorliege, wenn die abgebildete Person erkennbar sei. Hierzu genüge es, dass auch bei fehlender Abbildung des Gesichts Merkmale gezeigt würden, durch die eine Person identifizierbar sei. Das Gesetz bezwecke hier jedoch nicht den Schutz von Bildern, die lediglich eine Assoziation der Abbildung einer Person hervorriefen.
Nach diesem Maßstab habe der Kläger hier kein einziges identifizierendes Merkmal vorgelegt, welches gerade ihm eigen und wodurch er erkennbar sei. Der Einwand hinsichtlich der besonderen Frisur und der prägnanten Brille greife nicht. Das Gericht habe auf dem Foto nicht einmal erkennen können, ob die Person überhaupt eine Brille trage. Die Frisur sei gar nicht zu erkennen gewesen. Insoweit komme ein Unterlassungsanspruch mangels Erkennbarkeit nicht in Betracht.
Selbst bei der Annahme einer Erkennbarkeit liege keine Rechtsverletzung und damit kein Unterlassungsanspruch vor, da das Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt.
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