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Zusenden von Bestätigungs-SMS keine erlaubte Reklame
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil v. 12.01.2010 - Az.: 14 C 1016/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Bietet ein Mobilfunkdienst Nutzern die Möglichkeit an, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um die angebotenen Dienste zu nutzen und versendet nach der Anmeldung Bestätigungs-SMS, so stellt dies keine unerwünschte Werbung und damit keinen Wettbewerbsverstoß dar.



Sachverhalt:

Bei der Beklagten handelte es sich um einen Mobilfunk-Dienst. Dieser bot Nutzern die Möglichkeit, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um verschiedene Dienste zu beantragen. Nach der Anmeldung der Nutzer erhielten diese eine Bestätigungs-SMS mit nachfolgendem Text:

"Deine PIN ist…Jetzt registrieren! Erste Woche Gratis, dann 2,99 EUR/ Woche im Sparabo. Beenden: Stop an (…)!"


Die Klägerin hielt das Versenden dieser SMS für rechtswidrig und klagte auf Unterlassung.


Entscheidung:

Der Richter wies die Klage ab.

Er begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei der Bestätigungs-SMS nicht um unerwünschte Werbung handle und die Klägerin nicht rechtswidrig in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtige.

Im Rahmen einer Gesamtabwägung müsse festgestellt werden, dass die Beeinträchtigung durch diese SMS als äußerst gering einzustufen sei. Da die Klägerin die SMS auch ohne weiteres löschen könne, bestehe auch nicht die Gefahr, dass die Mailbox "überlaufe".

Schließlich sei der Erhalt der Bestätigungs-SMS kostenlos, so dass diese Werbeform insgesamt nicht als rechtsverletzend einzustufen sei.




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