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Bessere Markenrechte durch prioritätsältere Marke
Landgericht Koeln, Urteil v. 03.09.2009 - Az.: 81 O 128/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

1. Ein Markeninhaber verfügt über die besseren Rechte an einer Bezeichnung, wenn der Beginn seines Markenschutz länger zurück liegt und er seitdem unter diesem Zeichen exklusiv Produkte vertreibt.

2. Die Nutzung mehrerer Domains kann eine hohe und damit bessere Kennzeichnungskraft einer Marke verursachen.




Sachverhalt:

Die Parteien stritten um die Marke "Joe Snyder". Der Kläger war Inhaber der Wortmarke, die er von einem amerikanischen Unternehmen erworben hatte. Eingetragen wurde die Marke für das Unternehmen im Jahr 2008.

Der Beklagte vertrieb über das Internet Herrenunterwäschen der Marke "Joe Snyder". Seit dem Jahr 2005 besaß er deswegen verschiedenen Domains, die den Namen "Joe Snyder" beinhielten. Darüber hinaus war er der exklusive Vertriebspartner des mexikanischen Herstellers "Joe Snyder".


Entscheidung:

Die Richter wiesen die Klage ab.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Beklagte über die prioritätsälteren und damit besseren Kennzeichenrechte verfüge.

Mit Zustimmung des mexikanischen Herstellers verwende der Beklagte bereits seit dem Jahr 2005 diverse "Joe Snyder"-Domains. Dadurch könne er den Unterwäsche-Hersteller in Deutschland repräsentieren und die Wäsche in Deutschland anbieten. Der Kläger habe seine Marke erst im Jahr 2008 angemeldet, also deutlich später als der Beklagte seinen kennzeichenrechtlichen Schutz erlangt habe. Die langjährige Nutzung der Domains durch den Beklagten führe dazu, dass eine hohe Kennzeichnungskraft an dem Namen "Joe Snyder" entstanden sei.

Der durchschnittliche Verbraucher sehe in der als Domainname gewählten Bezeichnung nichts Beschreibendes, sondern einen Herkunftsnachweis.




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