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Berufen auf exklusive Nutzungsrechte in P2P-Fällen muss bewiesen werden
Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.04.2010 - Az.: 57 C 15741/09 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Beruft sich ein Musik-Unternehmen in einem P2P-Filesharing-Fall auf die Inhaberschaft ausschließlicher Nutzungsrechte, so reicht die pauschale Behauptung nicht aus. Vielmehr muss die Rechteübertragung nachvollziehbar dargelegt werden.



Sachverhalt:

Die Klägerin behauptete die exklusiven Nutzungsrechte an einem Musikwerk inne zu haben und warf der Beklagten vor, diese Rechte verletzt zu haben, indem das Musikstück in einer P2P-Musiktauschbörse rechtswidrig Dritten zugänglich gemacht worden sei.

Die Beklagte behauptete, dass die Klägerin nicht aktiv legitimiert sei und die Inhaberschaft der Rechte nicht ausreichend darlegt habe.


Entscheidung:

Der Richter gab der Beklagten Recht.

Er erläuterte, dass die Einräumung der ausschließlichen Nutzungsrechte dem Inhaber weitreichende Möglichkeiten einräume. Aufgrund dieser gravierenden Rechtsfolgen seien an die Darlegung der Übertragung verhältnismäßig strenge Anforderungen zustellen.

Die Klägerin sei diesen Anforderungen vorliegend nicht gerecht geworden. Sie habe zunächst pauschal behauptet, dass sie Rechteinhaberin sei. Sie habe dem Gericht lediglich eine englischssprachige Vereinbarung vorgelegt, aus der nicht schlüssig nachvollziehbar sei, in welchem Umfang und zu welchem Vertragszweck die Rechte angeblich übertragen worden seien. Dies sei nicht ausreichend.




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