Beleidigungen im Forum eines Vereins durch ehemaliges Mitglied rechtswidrig
Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.02.2010 - Az.: 325 O 316/09
Hier drucken |
Leitsatz:
Äußert sich ein ehemaliges Mitglied eines Anglervereins in dessen Online-Forum beleidigend über den Vorstand und die Tätigkeiten anderer Mitglieder, so ist dies unzulässig. Die Aussagen verletzen den Verein in seinem geschützten Ansehen und seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
|
Sachverhalt:
Der Kläger war ein Anglerverein. Nachdem der Vorstand des Vereins seit längerem im Streit mit den Beklagten stand, kündigte er ihnen die Mitgliedschaft fristlos. Er warf Ihnen die Missachtung des Vorstandes, da die Beklagten ihn beleidigt hätten und mit Gewalt gedroht hätten. Darüber hinaus hätten sie sich beleidigend in dem Online-Vereins-Forum geäußert.
Dort hatten die Beklagten dem Vorstand vorgeworfen, Vereinsgelder für private Zwecke zu nutzen und Gelder zu unterschlagen. Der Kläger hielt dies für unzulässig und begehrte Unterlassung. |
Entscheidung:
Die Richter gaben der Klage statt.
Sie erklärten, dass die von den Beklagten getätigten Aussagen im Online-Vereins-Forum rechtswidrig seien. Es handle sich dabei um Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt seien und daher von den Beklagten zu unterlassen seien.
Die Beleidigungen verletzten den Verein in seinem geschützten Ansehen und in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Für einen Verein sei es von erheblicher Bedeutung, wie er seinen Mitgliedern gegenüber auftrete und wie er in der Öffentlichkeit wahrgenommen werde. Die Beklagten griffen durch ihre Aussagen im Forum in ungerechtfertigter Weise die Integrität des Vereins an. Das habe der Verein nicht hinzunhemen.
|