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Bei eBay kann das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt werden
Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 20.11.2008 - Az.: 36 O 61/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Das Widerrufsrecht kann bei eBay durch ein Rückgaberecht ersetzt werden.



Sachverhalt:

Die Parteien waren gewerbliche Versandhändler in dem Online-Auktionshaus eBay. Die Beklagte mahnte die Klägerin ab, weil diese nach ihrer Auffassung fehlerhaft über das Rückgaberecht in ihren AGB belehre. Kritisiert wurde seitens der Beklagten, dass dem Verbraucher statt dem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht von der Klägerin ein Rückgaberecht eingeräumt wurde.

Die Klägerin begehrte daraufhin gerichtliche Feststellung, dass der Unterlassungsanspruch nicht bestehe und die Abmahnung zu Unrecht erfolgte.


Entscheidung:

Die Richter teilten die Auffassung der Klägerin.

Sie stellten zunächst fest, dass es bei eBay durchaus möglich sei, das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht zu ersetzen. Grundsätzlich betrage die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage. Weil aber bei eBay nicht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Textform vor Vertragsschluss belehrt werden könne, verlängere sich die Frist auf insgesamt einen Monat.

Da der Bestand des Rückgaberechts nicht von der Textform abhängig sei, sondern diese nur Bedeutung für die Fristsetzung habe, beginne in diesem Fall der Lauf der Frist erst bei tatsächlichem Erhalt der Ware. Der Verbraucher bekäme dann bei Lieferung die Details zum Rückgaberecht schriftlich mitgeteilt.




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