Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Online & Recht
Online &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Äußerung eines Anwalts über "abmahnende Anwälte" und "lohnendes Geschäft" zulässig
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 08.10.2010 - Az.: 6 U 88/10 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Äußerst sich ein Rechtsanwalt auf seiner Homepage über einen anderen Anwalt und dessen Kanzlei und erklärt, dass es sich um "abmahnende Anwälte" handelt, die aufgrund der "horrenden Streitwerte in Urheberrechtsangelegenheiten" ein "lohnendes Geschäft" betreiben, so ist diese Aussage zulässig und noch von der Meinungsfreiheit umfasst.



Sachverhalt:

Bei dem Kläger handelte es sich um einen Rechtsanwalt, der P2P-Urheberrechtsverletzungen im Internet für die Rechteinhaber verfolgte. Der Beklagte war auch Anwalt und vertrat zumeist die Abgemahnten. Im Internet veröffentlichte der Beklagte einen Beitrag über den Kläger unter der Überschrift: "Geht es jetzt den abmahnenden Anwälten an den Kragen?"

Er schrieb darüber hinaus, dass bei Urheberrechtsverletzungen horrende Streitwerte festgelegt würden und es sich daher um ein lohnendes Geschäft handle. Weiter erklärte er, dass üblicherweise (verbotene) Erfolgshonorare gezahlt würden. Der Kläger hielt die Aussagen für rechtswidrig und klagte.


Entscheidung:

Das Gericht gab dem Kläger nur zum Teil Recht.

Es führte in seiner Begründung zunächst aus, dass die Ausgaben hinsichtlich der "horrenden Streitwerte" und des "lohnenden Geschäfts" Tatsachenbehauptungen und damit zulässig seien. Die Streitwerte, die in Urheberrechtsangelegenheiten angesetzt würden, stünden seit langem in der Kritik, so dass diese Mandate wirtschaftlichen Erfolg und damit ein lohnende Tätigkeit bedeuteten.

Hinsichtlich der Aussage, dass verbotene Erfolgshonorare gezahlt würden, stehe dem Kläger jedoch ein Unterlassungsanspruch zu. Die Äußerung erwecke den Eindruck, dass die Forderungen des Klägers betrügerisch oder zumindest recht anzweifelbar seien. Dies sei eine herabsetzende und geschäftsschädigende Aussage, die der Kläger nicht hinzunehmen brauche.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Adresshandel & Recht - Infos zum Gewerblichen Adresshandel
Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Heilmittel & Recht - Rechts-Portal zum Heilmittelwerberecht
R-Gespräche und Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen