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Arzt muss namentliche Nennung auf "falschgutachter.info" nicht hinnehmen
Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.08.2009 - Az.: 325 O 9/09
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Leitsatz:
Ein Zahnarzt muss die namentliche Nennung auf dem Informationsportal "falschgutachter.info" nicht hinnehmen, wenn die Online-Berichterstattung sich auf ein knapp 7 Jahre altes Gutachten bezieht, mit dem der Arzt einmalig zum Zweck einer Gerichtsverhandlung tätig wurde.
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Sachverhalt:
Bei der Beklagten handelte es sich um eine Stiftung, die das Informationsportal "falschgutachter.info" betrieb. Auf der Internetseite wurde eine Liste mit Fällen von Gutachten veröffentlicht, die die Beklagte für kritikwürdig hielt.
In einem Beitrag war auch der Kläger mit vollem Namen erwähnt. Über einen Link konnte das knapp 7 Jahre alte Gutachten erreicht werden als auch die Kommentierung der Beklagten. In dem Eintrag hieß es u.a., dass das Gutachten "zusammengeschustert" sei und nur dazu diene, "skrupellose Zahnärzte vor der rechtlichen Verfolgung zu schützen".
Gegen die namentliche Identifizierung der Berichterstattung unter Hinzuziehung eines 7 Jahre alten Gutachtens wandte sich der Kläger und begehrte Unterlassung. |
Entscheidung:
Die Richter gaben der Klage statt.
Die Äußerungen auf dem Informationsportal verletzten den Arzt in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wobei die Rechtsverletzung bereits darin zu sehen sei, dass der Kläger namentlich auf der Internetseite genannt werde. Eine identifizierende Berichterstattung müsse er nicht hinnehmen, da im Rahmen einer Güterabwägung, die Meinungsfreiheit des Portalbetreibers hinter dem Persönlichkeitsrecht des Zahnarztes zurückstehe.
Der Kläger könne sich auf sein Recht auf Anonymität beziehen, da er zu keiner Zeit von sich aus in die Öffentlichkeit getreten sei oder sich mit dem Gutachten in die öffentliche Diskussion begeben habe. Er habe lediglich ein einziges mal ein Gutachten erstellt, welches für ein Gerichtsverfahren verwendet worden sei. Dies sei darüber hinaus knapp 7 Jahre her.
Insgesamt werde durch die Formulierungen über den Kläger auf der Webseite "falschgutachter.info" der Eindruck erweckt, dass er regelmäßig falsche Gutachten erstelle. Diese Rufschädigung habe der Zahnarzt nicht hinzunehmen.
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