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AGB von Musik-Downloadportal rechtmäßig
Landgericht Berlin, Urteil v. 14.07.2009 - Az.: 16 O 67/08 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

1. Es ist rechtmäßig, wenn ein Musik-Downloadportal die Nutzungsrechte des Kunden in Bezug auf die Weitergabe der Musikdateien einschränkt.

2. Denn mit dem Download einer Datei wird das Musikstück nicht verbreitet, sondern nur eine unkörperliche Datei öffentlich zugänglich gemacht. Das Verbreitungsrecht kann sich aber nur an körperlichen Werken erschöpfen.




Sachverhalt:

Der Kläger, der Verband der Verbraucherzentralen, wandte sich gegen die AGB eines Musik-Downloadportals. Nach Ansicht des Klägers enthielten die AGB unzulässige Klauseln, da diese die Nutzungsbedingungen für Kunden unangemessen beschränkten. In der Klausel hieß es:

"Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerbliche Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übergabe oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet."

Der Verband begehrte daher Unterlassung.


Entscheidung:

Die Richter wiesen die Klage ab.

Grundsätzlich trete bei der Verbreitung eines Werks Erschöpfung ein. Seien daher mit Zustimmung des Urhebers Werke oder deren Vervielfältigungsstücke in den Verkehr gebracht worden, könne der Urheber daraufhin nicht mehr über sie bestimmen. Der rechtmäßige Erwerber könne dann ohne Zustimmung des Urhebers über sie entscheiden. Die Erschöpfung des Rechts des Urhebers erstrecke sich grundsätzlich auf das konkrete Werkstück.

Im vorliegenden Fall kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Erschöpfungsgrundsatz gar nicht betroffen sei und daher die digitale Übermittlung von Werken diesen auch nicht verletzen könne. Denn durch den Download der Musikdatei werde ein Werkstück nicht verbreitet, sondern nur eine unkörperliche Datei öffentlich zugänglich gemacht. Das Verbreitungsrecht könne sich aber immer nur an körperlichen Werkstücken erschöpfen.




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