 |
         |
 |
4 Jahre Freiheitsstrafe für Verkauf angeblich echter Markenware bei eBay
Landgericht Duisburg, Urteil v. 10.03.2009 - Az.: 34 KLs 41/08
Hier drucken |
Leitsatz:
Bietet jemand auf der Internetplattform eBay gefälschte Markenartikel an, die er als Originalware ausweist, so macht er sich wegen gewerbsmäßigem Betrug in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung strafbar. Eine hohe Freiheitsstrafe von vier Jahren ist dann angemessen, wenn der Verkäufer innerhalb eines Zeitraums von mehr als drei Jahren fast 8.000 solcher Straftaten begeht.
|
Sachverhalt:
Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen 27-jährigen Mann, der spielsüchtig war und seinen Lebensunterhalt mit Einkünften aus verschiedenen Straftaten finanzierte. Er war bereits in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, innerhalb von mehr als drei Jahren in großem Ausmaß gefälschte Markenartikel über eBay als Originalware angeboten und verkauft zu haben. Insgesamt soll es sich dabei um fast 8.000 Fälle gehandelt haben. Daher wirft die Staatsanwaltschaft ihm gewerbsmäßigen Betrug vor. Auch habe er sich der strafbaren Kennzeichenverletzung schuldig gemacht.
|
Entscheidung:
Die Richter sprachen den Angeklagten wegen versuchten gewerbsmäßigem Betrug und strafbarer Kennzeichenverletzung schuldig. Denn die Käufer seien davon ausgegangen, dass es sich bei den angeboten Produkten um Originalware handle, so dass sie auch bereit gewesen seien, einen dementsprechend höheren Preis zu zahlen.
Das hohe Strafmaß von insgesamt vier Jahren Freiheitsstrafe sei deshalb angemessen, weil der Angeklagte bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Zudem müsse die enorm hohe Anzahl derselben Straftaten innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes berücksichtigt werden.
|
|
|
|