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300 EUR Schadensersatz für unerlaubten Musik-Upload in P2P-Netzwerken
Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.02.2011 - Az.: 12 O 68/10 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

Für den unerlaubten Upload eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes in einem P2P-Netzwerk kann ein Schadensersatz von 300,- EUR pro Lied anfallen.



Sachverhalt:

Vom Anschluss des Beklagten wurden urheberrechtlich geschützte Musikwerke in einem P2P-Netzwerk zum Upload angeboten. Der Beklagte trug vor, er sei zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht vor Ort gewesen. Seine Mitarbeiter, die Zugang zum Internet hatten, habe er ausdrücklich angewiesen, die Rechner nur beruflich zu nutzen.

Die klägerische Rechteinhaberin machte daraufhin pro Lied einen Schadensersatz iHv. 300,- EUR beim Beklagten geltend.


Entscheidung:

Die Düsseldorfer Richter gaben der Klägerin Recht.

Es spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Beklagte für die festgestellte Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei. Die Darlegung, dass er zum Tatzeitpunkt nicht im Büro gewesen sei, reiche nicht aus. Vielmehr treffe in solchen Fällen den Anschlussinhaber eine erweiterte Darlegungspflicht, die näheren Umstände zu offenbaren.

Dies sei hier nicht geschehen. So wäre es die Pflicht des Beklagten gewesen, genau vorzutragen, welcher Mitarbeiter sich damals im Büro befand und Nachforschungen angestellt worden seien, den eigentlichen Täter zu ermitteln. Auch habe der Beklagte nicht vorgetragen, ob er seine Mitarbeiter gefragt hatte, ob einer die Musikstücke heruntergeladen habe.

Der Beklagte sei daher schadensersatzpflichtig.

Pro Lied bestehe ein Ersatzanspruch iHv. 300,- EUR. Dabei könne sich an dem GEMA-Tarif VR-W I orientiert werden, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,- EUR pro Werk vorsieht. Da Downloads - anders als Streams - aber auf eine dauerhafte Speicherung ausgerichtet seien, sei ein Aufschlag von 50% zu machen.

Die unkontrollierbare Zahl möglicher Tauschbörsenteilnehmer und Downloads lasse schließlich eine Verdoppelung dieses Betrages auf den Betrag von 300,- EUR insgesamt pro Titel als angemessen erscheinen.




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