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150,- EUR Schadensersatz für Upload eines Musiktitels mittels Filesharing
Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 04.02.2009 - Az.: 29 C 549/08 - 81 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

1. Eltern haften für die von ihren minderjährigen Kindern begangenen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen, wenn sie diese zuvor nicht ausreichend belehrt hatten.

2. Für das unberechtigte Anbieten eines Musiktitels im Internet ist ein Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen. Die Höhe ist im Einzelfall danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als angemessen vereinbart hätten.




Sachverhalt:

Die Klägerin ist Inhaberin des Rechtes, den Tonträger "Lauta" über das Internet öffentlich zugänglich zu machen. Sie mahnte die Beklagte mit der Begründung ab, diese habe den Tonträger über eine Tauschbörse unberechtigt im Internet veröffentlicht. Die Beklagte bestritt von einer derartigen Handlung Kenntnis zu haben, räumte aber später ein, dass ein minderjähriges Kind über ihren Internetanschluss auch Tauschbörsen genutzt habe.


Entscheidung:

Das Gericht sprach der Klägerin einen Schadenersatz zu.

Eine Urheberrechtsverletzung sei als unstreitig anzunehmen. Das unberechtigte Uploaden von Tonträgern im Internet stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Die Beklagte könne sich nicht damit rechtfertigen, dass sie keine Kenntnis habe, ob von ihrem Anschluss aus der Musiktitel in einer Tauschbörse veröffentlicht worden sei. Im Übrigen habe sie selbst zugegeben, dass ein minderjähriges Kind über ihren Anschluss Zugang zu Tauschbörsen gehabt habe. Hierfür habe sie einzustehen, da das Kind nicht in hinreichender Weise darüber belehrt habe, dass über ihren Internetanschluss keine Rechtsverletzungen begangen werden dürfen.

Der Schadenersatz für derartige Urheberrechtsverletzungen sei danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als fiktive Lizenz vereinbart hätten. Vorliegend sah das Gericht keinen Anlass, von den klägerseitig geforderten 150,- € abzuweichen. Als Gegenstandswert für die ebenfalls zu ersetzenden Abmahnkosten nahm das Gericht 10.000,- € an.




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